Schächten-Verbot, wir fragten die Parteien: zuerst müssen wir wohl den Tierschutz in der Verfassung stärken!

 

Das betäubungslose Schlachten, kurz ‚Schächten‘ genannt, ist seit einigen Jahren ein fixer Bestandteil der RespekTiere-Überlegungen. Wie viel haben wir bisher schon unternommen, um ein schlichtes Verbot für diesen Ritus in den österreichischen Gesetzen zu erlagen. Wohl hunderte Kundgebungen zeichnen den langen Weg, ebenso ein von uns ins Leben gerufenes vielbeachtetes Symposium in Wien unter dem Namen ‚Tierschutz im Islam‘, Veröffentlichungen von selbstgefilmten Videos, Demos vor dem zuständigen Ministerium, bis hin zu unseren unumschränkten Anstrengungen für ‚Tierschutz in die Verfassung‘, womit eine Gleichstellung mit der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit gewährleistet sein würde: ein unbedingten ‚Muss‘, um überhaupt eine Chance in den Bemühungen zu haben!
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Bitte lesen Sie unseren Newsletter über die diese Kampagnen, der nun – wie sie später hier erfahren werden – wieder brandaktuell ist und damals wie heute unsere Position erklärt:

http://www.respektiere.at/comatix_news.php?newsid=1083&catid=&archiv=

Fakt ist, ‚Tierschutz in die Verfassung‘ wurde 2013 im Gesetzbuch verankert; im „Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung StF: BGBl. I Nr. 111/2013 (NR: GP XXIV IA 2316/A AB 2383 S. 207. BR: AB 9027 S. 822.)‘ heißt es im diesbezüglichen Punkt:
             2. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Tierschutz.
Allerdings, wir wären wohl nicht in Österreich, wurde auf Drängen einer der Landwirtschaft sehr nahestehenden Partei folgende Satzung zugefügt:
             Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs auch aus heimischer Produktion sowie der nachhaltigen Gewinnung natürlicher Rohstoffe in Österreich zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.
Und weiters
             Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung.“
Was bedeutet das nun? Kurz und bündig: aufgrund dieses Anhanges ist die Bedeutung des Tierschutzes höchst bedauerlicherweise relativiert, da die Lebensmittelproduktion und die (Grundlagen-)Forschung gleichwertig angeführt werden. Treffend erklärt das Dialogbüro der ‚Grünen‘ auf unsere Anfrage: ‚Das Spannungsverhältnis, in dem sich der Tierschutz in der Realpolitik bewegt, wird durch diese Relativierung keinesfalls aufgelöst, sondern sogar in den Verfassungsrang gehoben.‘
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Mit schweren Folgen, wie sich jetzt abzeichnet. Im Falle der Schächtverbots-Bemühungen stellt sich nämlich einmal mehr heraus, dass der ‚Tierschutz‘ im Verfassungsrang damit weiterhin ‚unter‘ der Religionsfreiheit – welche ohne jegliche Relativierung Platz im Gesetzbuch hat – rangiert, und damit nicht gleichwertig behandelt werden kann. Kommt es zur Diskrepanz, wie in der aktuellen Schächt-Diskussion, haben der Religionsfreiheit zugeordnete Belange absoluten Vorrang.
Womit wir wieder, zumindest in dieser einen Sache, am Anfang angelangt wären…
Wie es aussieht, müssen wir nun zuerst versuchen, den Tierschutz ‚ohne jede Relativierung‘ in den Verfassungsrang zu hieven. Noch gilt es die juristische Seite abzuklären, aber wir möchten Euch schon jetzt bitten – seids dabei bei den kommenden Aufgaben, denn nur zusammen können wir diese Hürde schaffen!!!!
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Als ersten Schritt: bitte unterschreiben Sie unsere Petition für ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens!!! www.respektiere.at/petition.htm

Zur Orientierung – wie stehen die Parlaments-Parteien und ihre Vorsitzenden zum Thema? Wir fragten nach – hier die Antworten (Parteien gereiht nach der derzeitigen Anzahl an Nationalratsmandaten)!
SPÖ:
Sehr geehrter Herr Putzgruber!
Vielen Dank für Ihre E-Mail an die SPÖ.
Das Schlachten ohne vorhergehende Betäubung ist in Österreich prinzipiell verboten, jedoch in  wenigen Ausnahmefällen gestattet. Im § 32 Tierschutzgesetz wird konkretisiert: „Ist eine Betäubung unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich oder stehen ihr zwingende religiöse Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft entgegen (rituelle Schlachtung), so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.“ Religionen, deren Speisevorschriften Schächtungen vorsehen, sind im Übrigen vor allem der Islam und das Judentum.
Es handelt es sich also um eine Regelung, die Rücksicht auf das in der Verfassung verankerte Grundrecht der freien Religionsausübung nimmt – sofern dadurch kein Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung entsteht. Da es sich bei der Schächtung um eine umstrittene Methode handelt (die Betäubung wird erst nach dem Schächtschnitt gesetzt), müssen sehr strenge Bestimmung eingehalten werden. Diese umfassen, dass  die Schlachtung nur von bestimmten Personen in bestimmten Einrichtungen durchgeführt werden kann und ein Tierarzt/eine Tierärztin während der Schlachtung anwesend sein muss, der die sofortige Betäubung nach dem Schächtschnitt garantieren muss. Nicht zuletzt muss auch eine Bewilligung durch die lokale Bezirksverwaltungsbehörde eingeholt werden, die nur gegeben wird, wenn diese Bestimmungen erfüllt werden können.
Vermutlich haben Sie von den kürzlich in der Steiermark geschächteten Schafen gehört – in diesem Fall wurden die Schlachtungen illegal und ohne Betäubung durchgeführt, weswegen wir als SPÖ die Vorfälle ablehnen und diese im Übrigen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jede Schlachtung nach religiösen Vorschriften eine Schächtung ist – so sieht die Halal-Zertifizierung nach Ö-Norm grundsätzlich eine Betäubung vor der Schlachtung vor. Diese Praxis wird von einer Mehrheit der österreichischen muslimischen Organisationen als „halal“ anerkannt.
Wir hoffen, mit diesen Ausführungen unseren Standpunkt ausreichend dargelegt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Susanne Haase
Leiterin SPÖ.Direkt
 
 Für den Bundeskanzler Kern:
Sehr geehrter Herr Obmann Putzgruber!
Da wir als zuständiges Ministerium Ihre Anfrage an Herrn Bundeskanzler Kern bekommen haben, darf ich Ihnen die Position des BMGF bezüglich Ihrer Anfrage zukommen lassen.
Vorweg möchte ich betonen, dass die aktuellen Ereignisse von illegal geschächteten Schafe in der Oststeiermark schockierend sind und definitiv nicht im Einklang mit den geltenden Bestimmungen in Österreich sind. Dies daher behördlich zu ahnden ist.
Im Koran und der Sunna sind für Muslime Verbote und Erlaubnisse enthalten. So gilt beispielsweise für Speisevorschriften, dass alle Speisen erlaubt sind, außer solche, die ausdrücklich bzw. eindeutig verboten wurden. Es obliegt den islamischen Glaubens-gemeinschaften zu entscheiden, was bei den muslimischen Speisevorschriften HALAL ist oder nicht. Demnach sind die Inhalte der Speisevorschriften eine innere Angelegenheit der Glaubensgemeinschaften, in die der österreichische Staat nur dann eingreifen darf, wenn diese in Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung sind.
Bei der HALAL-Zertifizierung nach Ö-Norm 1143 ist eine Betäubung vor der Schlachtung vorgesehen und unterscheidet sich in dieser Hinsicht daher nicht grundsätzlich von einer „normalen“ Schlachtung.
Eine Besonderheit stellt das Schächten, eine rituelle Schlachtung, bei der erst nach Anlegen des Schächtschnittes die Betäubung („Post Cut Stunning“) erfolgt, dar. Dies ist als besonders sensibles tierschutzrelevantes Unterfangen durch die strengen Bestimmungen sehr detailliert geregelt und schafft einen Kompromiss zwischen dem Grundrecht der Religionsausübungsfreiheit und dem Tierschutz. Rituelle Schlachtungen dürfen nur im unbedingt notwendigen Ausmaß im Rahmen der Religionsausübung anerkannter Religionsgemeinschaften und nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden. Schlachtungen ohne Betäubung bedürfen einer behördlichen Bewilligung. Zur Erlangung dieser Bewilligung ist die lokale Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist unter anderem, dass die rituellen Schlachtungen von Personen vorgenommen werden, die über die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und dass sie ausschließlich in Anwesenheit und unter Aufsicht eines mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung beauftragten Tierarztes erfolgt.
Es ist daher bei HALAL-Schlachtungen zu unterscheiden zwischen Schlachtung ohne vorhergehende Betäubung und Schlachtung nach Ö-Norm 1143, was nicht zwingend das Gleiche bedeuten muss.
Details zur rechtlichen Verankerung:
Gemäß § 32 Tierschutzgesetz dürfen rituelle Schlachtungen ohne vorherige Betäubung nur unter Einhaltung genau geregelter, strenger Bestimmungen
durchgeführt werden. Insbesondere dürfen derartige Schlachtungen gemäß § 32 Abs. 4 Tierschutzgesetz nur in dafür eingerichteten und von der Behörde
zugelassenen Schlachtanlagen durchgeführt werden. Zusätzlich ist eine eigene Bewilligung der Behörde zur Durchführung ritueller Schlachtungen ohne vorherige
Betäubung notwendig. Diese darf nur erteilt werden, wenn die detaillierten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Schlachtverordnung
eingehalten sind. Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes obliegt den Behörden (Bezirksverwaltungsbehörden). Der Vollzug des Tierschutzgesetzes ist
Landessache.
mit freundlichen Grüßen
Florian Fellinger
Mag. Florian Fellinger
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Kabinett der Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser, MAS
VerbraucherInnengesundheit, Veterinärwesen,
Tierschutz, Ernährung, EU- und internat. Angelegenheiten
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Foto: Kundgebung vor dem ‚Tierschutzministerium‘
ÖVP:
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihr Schreiben. Wir haben in Österreich bereits sehr klare Tierschutzgesetze, die auch das Schächten strikt regeln. Für Schächtungen ist  das ‚post-cut-stunning‘ verpflichtend vorgeschrieben. Es sieht vor, dass Tiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt betäubt werden. Schächtungen dürfen nur in einem dafür zertifizierten Schlachthof unter Beisein eines Tierarztes stattfinden. Das sichert den Tierschutz und die Freiheit der Religionsausübung gleichermaßen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ÖVP-Team

 

FPÖ:

Sehr geehrter Herr Putzgruber, bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

Im Namen von NRAbg. Josef A. Riemer als freiheitlichen Tierschutzsprecher darf ich mich herzlichst für ihr Engagement in Sachen Tierwohl bedanken. Auch von Ihrer Petition haben wir mit Freuden erfahren. Wir von der FPÖ haben schon in mehreren Landtagen Anträge zu einem völligen Verbot von Schächtungen gestellt. Diese werden immer wieder von den anderen Parteien abgeschmettert. Auch im Nationalrat gibt es inzwischen mehrere Anfragen bezüglich des Schächtens. Aber auch in den parlamentarischen Ausschüssen wird dieses Thema viel zu wenig beachtet.

 

Gerne stehen wir für einen Gedankenaustausch zur Verfügung und senden Ihnen im Anhang unsere Anfragen bzw. einige Anträge mit.

Mit freundlichen Grüßen,
Sonnhild Rosenkran
Parlamentarische Mitarbeiterin
NRAbg. Josef A. Riemer
 
Die ‚Grünen‘:
Sehr geehrter Herr Putzgruber,
vielen Dank für Ihr E-Mail! Grundsätzlich befinden sich rituelle Schlachtungen im Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Grundrechtes auf Glaubensfreiheit und dem Schutz der Tiere. Ein generelles Verbot ist nicht möglich, dies wurde vom Oberlandesgericht Tirol mit dem Verweis auf die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit klargestellt. Wir Grüne haben uns dafür eingesetzt, dass der Tierschutz ohne Wenn und Aber in den Verfassungsrang gehoben wird. Seit 2004 gibt es bereits den einstimmigen Beschluss aller Parteien im Nationalrat, dass der Tierschutz in den Verfassungsrang gehoben werden soll. Leider wurde mit Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ durch die Hintertüre eine Verfassungsänderung beschlossen, die nichts als inhaltsleere Formulierungen beinhaltet. Deshalb kann das Schächten auch weiterhin nicht generell untersagt werden.
Was in der Ost-Steiermark vorgefallen ist, entspricht aber nicht dem, was alle Parlamentsparteien im Rahmen der Verhandlungen um das Tierschutzgesetz gemeinsam beschlossen haben. Was hier vorgefallen ist, ist ein eindeutiger Fall von barbarischer Tierquälerei und muss selbstverständlich in aller Schärfe verurteilt werden. Im Gesetz ist klar geregelt, dass die „rituelle Schlachtung“ nur in speziell eingerichteten und von der Behörde zugelassenen Schlachtanlagen unter der Aufsicht eines Tierarztes durchgeführt werden dürfen und es muss unmittelbar nach dem Schächtschnitt eine wirksame Betäubung erfolgen. Tierquälerei, und um diese handelt es sich in dieser Causa wohl unstrittig, ist kein Bagatelldelikt. Der Strafrahmen wurde gerade erst auf unsere Initiative hin erhöht, eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren ist hierfür seit Jänner vorgesehen.
Wir Grüne fordern konsequenten Tierschutz und man darf auch nicht vergessen, dass in heimischer Intensivtierhaltung und auch in Schlachthöfen Tierleid und Tierqual oft genug auf der Tagesordnung stehen. Auch hier setzen wir uns ein für Verbesserungen, ein konsequentes Vorgehen gegen Vergehen und die konsequente Ahndung von Vergehen gegen unsere Mitgeschöpfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dialogbüro der Grünen
 

Und auf eine weitergehende Frage:
… verfassungsgemäss gilt beim Schächten die Religionsfreiheit zu beachten: Der säkulare Staat hat sich nicht in die religiöse Praxis von Glaubensgemeinschaften einzumischen. Auch wenn das betäubungslose Schächten in unserem Land nur noch Ausnahmecharakter besitzt, geht es um Toleranz und um Abwägung der Prinzipien Religionsfreiheit und Tierschutz. Leider wird das Thema Schächten derzeit (wieder) sehr stark genutzt, um Stimmung gegen Juden und Moslems zu machen. Dem wollen und werden wir uns nicht anschließen.
 

Was wir aber natürlich nach wie vor unterstützen ist, den Tierschutz ohne Relativierungen in den Verfassungsrang zu heben. Damit könnte dann der Gesetzgeber das betäubungslose Schächten verbieten und beispielsweise zumindest das Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung vorschreiben. Hierfür wäre es allerdings wünschenswert, wenn man im Rahmen einer parlamentarischen Enquete die verschiedenen Sichtweisen darlegt und auf dieser Grundlage dann eine Vorgehensweise im Sinne des Tierwohls findet, die auch von den Religionsgemeinschaften mitgetragen wird.

NEOS
Die ‚NEOS‘, genau wie deren Vorsitzender Mag. Dr. Matthias Strolz, welche sich ansonsten gerne betont bürgernah geben, fanden enttäuschernderweise dem Anschein nach keine Möglichkeit zur Beantwortung der einfachen Frage…

KPÖ
Sehr geehrter Herr Putzgruber,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Schächten. Bitte um Verständnis, dass es zu diesem speziellen Einzelthema (noch) keinen Parteibeschluss gibt und wir einen solchen jetzt auch nicht vorwegnehmen können. Wir werden aber Ihr Email zum Anlass nehmen um uns damit näher auseinanderzusetzen.
Mit Sicherheit wird sich die KPÖ keiner Kampagne anschließen, welche Tierschutzfragen für das Schüren von Vorurteilen instrumentalisiert. Denn man darf die Augen nicht davor verschließen, dass es auch in den österreichischen Schlachthöfen zu schlimmer Tierquälerei kommt. Das soll man nicht gegeneinander aufrechnen, aber auch nicht ausblenden. Wer also nur vehement gegen das Schächten auftritt, die Produktionsbedingungen der Bratwurst am eigenen Teller aber nicht kritisch hinterfragt, erscheint bei diesem Thema nicht wirklich glaubwürdig. Andererseits können religiöse Vorschriften, möglicherweise auch falsch interpretiert, keine Rechtfertigung für Tierquälerei sein und bei illegalen Hinterhofschlachtungen darf man natürlich auch keinesfalls wegschauen, aus Angst davor ins rechte Eck gedrängt zu werden.
Die KPÖ setzt sich für eine nachhaltige und ökologische Landwirtschaft ein, sowie für verbindliche Tierschutzstandards, die eine schmerz- und möglichst auch stressfreie Schlachtung vorsehen. Jede tierquälerische Gesetzübertretung muss selbstverständlich auch behördlich verfolgt werden. Dazu braucht es strengere Gesetze sowie ein effizientes Kontrollsystem, außerdem generell einen Umdenkprozess, der den Fleischkonsum auf ein nachhaltiges Niveau senkt.

Da diese Frage aktuell auch im steirischen Landtag diskutiert wurde, möchte ich hier noch den Antrag unserer steirischen GenossInnen anfügen. 

https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?dswid=-2659&ref=18661666-4697-4fe1-b3e7-c4a2c1a785ca
Sehr gerne würde ich mich mit Ihnen auch einmal persönlich über dieses und andere Tierschutzthemen austauschen. Ich hoffe, dass sich dazu bald die Gelegenheit ergibt. Falls Sie in nächster Zeit einmal nach Wien kommen, würde ich mich freuen von Ihnen zu hören, sonst geht es vielleicht einmal irgendwo auf halber Strecke.
Solidarische Grüße
Alexandra Benedik

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Unfassbar – als ob die Esel in Mauretanien nicht schon genug Leid erfahren würden!
Wir haben schon nach unserem letzten Mauretanien-Einsatz auf diese Entwicklung hingewiesen…
Nach unserer Rückkehr schrieben wir: Auf die Esel kommt inzwischen ein ganz neues, ungeahntes Problem zu; während sie im arabischen Raum als Nahrungsmittel völlig tabuisiert sind, in Fakt, sogar noch hinter dem Schwein als verbotenes Fleisch stehen, nimmt man es in Asien damit nicht so genau. Da nun aber immer mehr Menschen aus China in Mauretanien eine neue Existenz aufbauen, gerät diese direkte Nutzung immer mehr in den Vordergrund. Gerüchten zufolge hat sich bereits ein reger Handel entwickelt, und eine stetig steigende Anzahl von Eseln werden sogar gestohlen, weil nun deren Fleisch plötzlich Wert hat. Ein Schwarzmarkt pur, der rasend schnell in die Gänge kommt, wie so oft auf dem Rücken und auf Kosten der Mitgeschöpfe…
Diese Woche berichtete orf.at unter dem Titel ‚China kauft Afrikas Esel‘ (treffender wäre wohl ‚China schlachtet Afrikas Esel‘ gewesen) folgendes: http://orf.at/stories/2360841/


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