Meilenstein-Urteil in unseren ‚Hummerbemühungen‘! Und gleich Anzeige gegen Fischhändler!

Das Urteil bezüglich unserer Kundgebung vor dem ‚Hummer-Restaurant‘ in Salzburg/Wals (durch eine Störung der öffentlichen Ordnung einen Polizeieinsatz ausgelöst zu haben, Anm.) ist soeben eingelangt (noch nicht rechtskräftig, die Strafbehörde hat noch die Möglichkeit innerhalb von 6 Wochen Einspruch zu erheben) – und es brachte wie erhofft den (vorläufig) glatten Freispruch!!!

‚Es möge stimmen, dass sich die Gäste gestört gefühlt hätten, jedoch stelle diese Störung im Lichte des Rechtes auf freie Meinungsäußerung kein berechtigtes Ärgernis dar. Dem Schutz des Rechtes, lebend gekochte Hummer zu essen, habe es nicht bedurft, da die Gäste lediglich auf die hochgradig tierquälerische Zubereitungsmethode aufmerksam gemacht worden seien‘, steht da in der Begründung niedergeschrieben! Wir verneigen uns vor der Richterin, welche schon während der Verhandlung deutlich zu verstehen gemacht hatte, dass sie das Kochen von lebenden Hummer zutiefst missbilligen würde, für diese letztendlich umwälzende Feststellung! ‚Eine hochgradig tierquälerische Zubereitungsmethode‘ ist damit für alle Zukunft schwarz auf weiß als solche erkannt und wird es demnach auf legalem Wege in Österreich nie mehr geben dürfen!!!!

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Fotos: es war schon ein riesen Erfolg, als wir es durch viele Initiativen schafften, den Lebendhummerverkauf in österreichischen Geschäften abzustellen! Bild unten: ein Großhändler in Salzburg übergab uns sogar symbolisch eine Hummer-Dame namens Lotte, welchen wir dann auf einem Gnadenhof bei München unterbringen durften – dort wurde übrigens extra zu diesem Zweck ein weitläufiges Meerwasserbecken für Lotte errichtet!
Jetzt folgt der nächste Schritt: nie wieder lebende Hummer in Österreichs Restaurants, das muss unser Ziel sein!!!


P.S.: Es sollte an dieser Stelle wieder einmal erwähnt werden – ein dreifaches Hoch geht an Österreichs Tierrechtsanwalt Nr. 1, den wunderbaren Dr. Bernd Haberditzl, der seit Jahrzehnten eine unfassbar wichtige Stellung im österreichischen Tierschutz einnimmt. Ohne den so brillanten Anwalt wäre unser aller gemeinsame Sache wohl noch viele Schritte zurück. Wie oft er uns aus schwierigen Situationen geholfen, wie oft er uns mit Umsicht und Geduld zu für die Sache sensationellen Urteilssprüchen geführt hat, ist einfach nur ganz, ganz großartig!!! Danke, lieber Bernd!!!

 

Umso überraschender im Angesicht des Urteilsspruches fanden wir auf der Web-Seite der Firma ‚FischGruber‘ am Wiener Naschmarkt folgenden Eintrag:

Fisch Gruber Webseite

Ist es nicht unfassbar? Der Fischhändler gibt hier eine Anleitung zu einer illegalen Handlung, verleitet die Menschen direkt  zu einer, wir haben es gerade gehört, ‚hochgradig tierquälerische Zubereitungsmethode‘! Einmal mehr sehen Sie, wie wichtig solch erkämpfte Gerichtsurteile sind – mit diesem im Rücken haben wir natürlich sofort Anzeige erstattet, und zwar bei der Staatsanwaltschaft Wien, bei der für Tierschutz zuständigen Stadträtin Ulli Simma, sowie beim Magistrat der Stadt Wien! Hier der Wortlaut der Anzeige:


Betr.: Übertretung des Tierschutzgesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren !

 

Aus dem Internet ist unter „Hummer – (Seite2) Hummer FischGruber“ unter dem Titel „Wie bereitet man Hummer zu ?“ zu lesen, dass man ihn mit dem Kopf voran in das kochende Wasser geben soll, wodurch der Hummer sofort getötet werden soll.

 

Die Verschweigung der in der Schlachtverordnung, Anhang B 8. explicit vorgeschriebenen vorherigen Betäubung stellt eine Anstiftung zur Übertretung  dieser gesetzlichen Bestimmung dar. Mit höchster Sicherheit werden auch in diesem Betrieb selbst die Tiere auf diese gesetzeswidrige, nämlich betäubungslose, Art getötet.

 

Auf Seite 1 ist unter „KRUSTENTIERE Peter Kirischitz“ schon in der Zusammenfassung dieser Website zu lesen: „Lebende Krustentiere dürfen nur durch Einlegen in kochendes Wasser getötet werden.“ Auch hier wird die vorgeschriebene vorherige Betäubung verschwiegen, sodass Obiges gleichermaßen gilt.

 

Wir bitten und fordern Sie auf, unter Gebrauchnahme Ihrer pflichtgemäßen Zuständigkeit, diesen gesetzwidrigen Zuständen, auch durch künftige Kontrollen, ein Ende zu setzen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Wir halten Sie über die laufende Entwicklung natürlich stets am Laufenden!

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