Es ist wirklich nicht zu glauben – schon wieder stehen wir vor einem Hof, schon wieder ist die Polizei im Einsatz! Und die betroffene Landwirtschaft ist eine alte Bekannte – vor ziemlich genau 2 Jahren haben wir am selben Platz eine furchtbare Hornanbindung von Stieren aufgedeckt und damit eine österreichweite Diskussion in Gang gebracht; Fazit: die Hornanbindung ist laut Tierschutzgesetz zwar nicht dezidiert verboten, aber defacto dann doch: denn sie schränkt ohne jede Frage die Bewegungsfreiheit derart ein, dass das Ergebnis einfach nur eine Formulierung zulässt: Tierquälerei! Wir fragten in Folge bei AmtstierärztInnen und Tierschutz-Ombudsfrauen und -männer nach, und konnten schließlich selbst jene BehördenvertreterInnen überzeugen, welche ob des zu erwarteten Arbeitsaufwandes dann lieber sagen ‚was nicht schwarz auf weiß so im Gesetz steht, exekutieren ich auch nicht‘ (und davon gibt es leider doch einige)… Nicht bei der Hornanbindung, nein, so eine Haltung geht gar nicht! Da gibt es keine Kompromisse! Und seither ist es die Regel: entdeckt man derartiges, so gibt es von Vorarlberg bis ins Burgenland nur einen Schluss – Diagnose glasklare Tierquälerei, Anzeige und Abstellen! |