Es ist eigentlich ein Skandal…

Diese beiden neuesten Bilder zu unseren Kuh-Recherchen zeigen ganz deutlich: es wird höchste Zeit das Tierschutzgesetz zu überdenken. Denn, hohe Tierschutzstandards gibt es in Österreich. Keine Frage. Viele davon allerdings sind kaum das Papier wert, worauf sie niedergeschrieben sind. Ja, es hört sich gut an, wenn beispielsweise bei Kühen von mindestens 90 oder, wie bei der Salzburg Milch (Österreichs drittgrößte Molkerei, immerhin), gar 120 Tagen ‚Freigang‘ gesprochen wird. Man hört so etwas, findet es doch gut, aber denkt weiter wenig darüber nach. 120 Tage, das ist ein Drittel des Jahres, also mehr als 33 Prozent. 90 sind ein Viertel, immerhin noch gut 25 %. Spätestens hier beginnt aber die Problematik: denn wer kontrolliert solche Vorgaben? Die gesetzlichen 90 sowieso niemand, nehmen Sie uns beim Wort. Es gibt nicht einmal eine Aufzeichnungspflicht für die Tierhalter. Also, sollte eine – statistisch alle 50 Jahre passierende!!! – Kontrolle stattfinden, dann wird der Kontrolleur hören: ja, gestern waren sie draußen, im Sommer sowieso die ganze Zeit, usw.; da hilft auch die Aussage von Nachbarn, die Kühe wären niemals draußen gewesen, oft seit es den Stall überhaupt gibt, nichts. Das Amt wird keine Schritte einleiten.
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Fotos: diese beiden Bilder sehen auf den ersten Blick vielleicht wenig spektakulär aus; sie bergen aber eine Menge Zündstoff in sich! Während nämlich das Gesetz stolz von 90 Tagen und mehr ‚Auslauf‘ spricht, melden Nachbarn immer wieder, Kühe würden an vielen, vielen Höfen überhaupt nie ins Freie kommen. Im Beispiel: die Kühe eng angekettet, der dazugehörige Auslauf offensichtlich seit langem unbenutzt…
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Auf Nachfragen werden wir hören: ‚Wie stellen Sie sich das vor, wie sollen wir das kontrollieren? Einen Mitarbeiter 24 Stunden abstellen, um den Hof zu beobachten? Nein, wir müssen uns auf die Aussage des Bauern verlassen (und hegen meist keinen Grund für allfälliges Misstrauen…)‘. Also, der eigentlich zu Kontrollierende sagt dem Kontrolleur, was dieser oder diese hören will. So einfach ist das, und so wird es in der Praxis dann auch gehandhabt. Aber es kommt noch schlimmer, viel schlimmer: denn der Gesetzestext sagt nicht ‚90 Tage‘, sondern ‚an 90 Tagen‘. Was ein kleines Wörtchen doch für einen Unterschied ausmachen kann! Denn selbst wenn nun tatsächlich an diesen Tagen die Ketten fallen, dann genügt theoretisch eine Zeitspanne von Minuten. Nirgends wird die Dauer nämlich erörtert. Rechnen wir neu; gehen wir von 30 Minuten aus. Mal 90 Tage sind das 2700 Minuten, also 45 Stunden. Bei 120 Tagen sind es 60 Stunden. Im Jahr. Dieses setzt sich aus 525 600 Minuten zusammen. Also gut 8760 Stunden. 45 Stunden aus fast 9 000 sind dann ein halbes Prozent; 60 0,75% – im Vergleich zu 25 ein zu vernachlässigender Faktor, im Vergleich zu 33 nicht minder.
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Fotos: Kettenhaltung von Kühen in Salzburg – ein unfassbar deprimierender Anblick! Vergessen wir nicht: wir schreiben das Jahr 2019…
Die beiden Fotos bergen echten Zündstoff in sich, über eine Materie, welcher wir uns in Zukunft noch mehr annehmen werden. Hier seht Ihr dem Gesetz und den ‚Tierwohl‘-Bestimmungen nach ‚glückliche Kühe‘, denn sie haben eine Auslaufzone. Auch wenn Nachbarn immer wieder berichten, nie, absolut nie sehen sie die Tiere im Freien. Zu ‚im Freien‘ passiert ja schon der nächste Fauxpas; es wird im Gesetz von ‚Weide ODER Freilauf‘ gesprochen – was ja ohnehin schon einen riesen Unterschied ausmacht. An jenem Hof beispielsweise wurde dem Gesetz genüge getan – es gibt einen Freilauf. Aber dass dieser unbenutzt ist, ist sonnenklar – und dennoch kein Anlass für den Gesetzgeber einzuschreiten. Das ist der eigentliche Skandal; denn, wie gesagt, manche Gesetze sind nicht das Papier wert, wenn sie von einer Seite nicht eingehalten und von anderer die verlangen Einhaltungen nicht kontrolliert werden. Denn der Vollzug brächte ein Bild ins Wanken: das der Bauernhof-Idylle im ’schönsten Bundesland’…
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