Schlimme Bilder erreichten uns aus dem durchaus umstrittenen Stall eines bekannten Geschäftsmannes aus Anif bei Salzburg; dort werden rund 300 (!!!) Jungstiere und -ochsen in einer neuen Mastanlage gehalten. Kritik an der industrialisierten Landwirtschaft kontert der Besitzer mit den Fakten, dass seine Tiere über viel Bewegungsraum sowie eine Stroh-Einlage verfügen, ein Wohlfühlfaktor sei somit gegeben. Und zudem wurden weit mehr als die gesetzlich geforderten Lichtflächen eingebaut. Das mag alles stimmig sein, aber alleine der Anblick von so vielen der prächtigen Tiere auf so engem Raum wiederspricht vehement der Werbe-Idylle der Landwirtschaft, welche besonders in Salzburg den KonsumentInnen so gerne als ‚gegeben‘ verkauft wird. |
Auf den uns zugesendeten Fotos erkennt man zudem verletzte Tiere; besonders ein Stier humpelte stark, sein Vorderbein ist dick geschwollen. Ein weiterer hat das rechts Horn verloren, zumindest den Großteil davon. Ein ob seiner fachlichen Analysen uns inzwischen längst unersetzlich gewordener Veterinär schrieb dazu folgendes:Die Verletzung des Stieres ist – wenn überhaupt – völlig unzureichend behandelt worden. Da sieht man keinerlei fachgerechte Wundbehandlung – und ja, so ein Hornverlust ist sehr schmerzhaft. Die Wunde ist nicht entsprechend gereinigt, desinfiziert und dann mit Verband oder zumindest Wundspray geschützt!Die Frage, die sich ganz nebenbei stellt: wie überhaupt kann eine solche Verletzung entstehen, auch das sollte geklärt werden! |
Dass mit der ‚Mistauflage‘, die als ein ‚Nonplusultra‘ in der Rinderhaltung dargestellt wird, hat auch eine andere Seite; sie ist ganz nebenbei eine willkommene Ausrede, wenn es Kritik am Schmutz gibt. Automatisch wird in so einer Anlage Stroh nachgestreut, aber ob die Menge ausreichend ist, um einen ‚Wohlfühlfaktor‘ zu erzeugen? Überhaupt, können sich einige hundert männliche Tiere auf so engem Raum überhaupt ‚wohlfühlen‘, so ganz unter sich? |
Fotos, oben: das rechte Vorderbein ist verletzt; der Stier zeigt Anzeichen von starkem Schmerz. unten: solche Bilder erinnern dann schon an bisschen an jene zu recht stark kritisierten Farmen in Südamerika… |
Ein Stall aus dem Innviertel nahe Braunau ist uns gemeldet worden; dort gibt es zwar nur wenige Kühe, aber die würden dann oft bis weit über die Hufe in den eigenen Fäkalien stehen! Jetzt tauchten erstmals Bilder aus dem schwer zugänglichen Verlies auf; die bestätigten zwar den Schmutz, allerdinges wenigstens nicht im ganzen Ausmaß; was aber vielleciht auch daran lag, dass bei der Entstehtung der Bilder Gewitter für die kommenden Stunden angekündigt waren, was heißt, sämtliche Bauern brachten vorher noch die Gülle aus! Dennoch, auf ein paar Halme Stroh so wunderbare Wesen in den eigenen Fäkalien liegend zu sehen, noch dazu in extrem enger Anbindehaltung trotz umliegender Wiesen, das tut dem TierschützerInnen-Herz schon sehr weh. |
Fotos, oben und unten links: woher stammen solchen Verletzungen bei einer Anbindehaltung???? unten rechts: so eng sind die Ketten, unfassbar! |
Fotos oben und unten: alle Kühe sind ganz eng angekettet, auch schon der junge Stier! |
Zudem zeigte eine der Kühe schlimme – offenbar seit längerem unbehandelte – Verletzungen an der Seite; woher diese stammen, das muss wohl auch geklärt werden! Fazit: sofortige Anzeige!!! |
Zum wiederholten Male mussten wir im folgenden Fall eine Anzeige einreichen – in einem Stall nahe Hallein hatten wir bereits öfters Kälber in Anbindehaltung entdeckt; vor kurzem dann konnte ein Kalb gesehen werden welches zwar im ‚Iglu‘, aber ohne Sichtkontakt zu anderen ‚abgestellt‘ worden war. Was ebenfalls verboten ist. Jetzt, nur zwei oder drei Wochen später, mussten verdutzte TierschützerInnen dasselbe Szenario nochmals bezeugen – und wir somit erneut den Amtstierarzt bemühen! |
Unfassbar, wie sich die Anzeigen wegen bestimmter Tierhaltungen häufen – dieses Mal hält ein Jäger bei Hallein Fasane nicht artgerecht! Wir wurden durch einen anonymen Anruf auf die Situation aufmerksam gemacht – ein Jäger hält im Salzburger Tennengau, Nähe Hallein, mehrere Fasane zu welchem Zwecke auch immer in einer kleinen Voliere. Verboten ist das an und für sich zwar nicht, aber dennoch gilt es dabei zumindest eine Größenordnung einzuhalten. Das Gesetz verlangt 8 qm pro Tier. Im gegebenen Falle ist das dann die ungefähre Größe der gesamten Anlage – darin werden mindestens sechs oder sogar mehr Fasane gehalten!!! Noch dazu müsste der Boden Bewuchs aufweisen, was ebenfalls nicht der Fall ist. |
Fotos, oben: allein im Bild sind vier weibliche und ein männliches Tier erkennbar – für jeden Fasan müssten mindestens 8 qm zur Verfügung stehen… unten rechts: ein Fasanenkopf in der Falle soll wohl Füchse anlocken… |
Hier der genaue Gesetzes-Wortlaut: (6) Werden Fasane in einer größeren Anzahl als nur paarweise gehalten, so ist als Mindestmaß ab der 20. Woche eine verfügbare Fläche von 8 m2 pro Tier, bei Jungvögeln von der achten bis 12. Wochen 1,5 m2 pro Tier, von der 12. bis 16. Woche 3 m2 pro Tier, von der 16. bis 20. Woche 6 m2 einzuhalten. Für entsprechenden Bodenbewuchs in den Volieren und ein den Bedürfnissen der Hühnervögel angepasstes Nahrungsangebot ist zu sorgen. Schnabelkürzen und Schnabeldurchbohren bei Fasanen ist verboten. |