Unfassbar – die nächste Anzeige!

Also, wenn dieses Bild nicht das Herz eines jeden empathischen Menschen bricht, welches sonst? Besonders dann, wenn die Gaststätte, das ‚Strandcafe‘ in Altaussee, Bezirk Liezen, auf der Homepage auch noch als ‚kleines nostalgisches Juwel – unverfälscht und freundlich, aufmerksam und entspannt‘ bezeichnet wird. Auch die Wegbeschreibung hierhin lässt vielmehr auf einen Ort mit biologischer Achtsamkeit schließen, schreibt man dort doch: ‚Mitten im Naturschutzgebiet, am Kieselsteinstrand, vom Fichtentann gerahmt.‘
Und dann das! Es muss gesagt sein – Fische sind schmerzempfindliche Wesen; sie so zu halten, das bezeichnen nicht nur wir, sondern auch allgemein als ‚schwere Tierquälerei‘. Ohne Wenn und Aber.
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Im Tierschutzgesetz lesen wir über die Mindestanforderung für die Fischhälterung unter anderem folgendes:
‘Der Allgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für adulte Tiere. Jungfische müssen in Aquarien der gleichen Größe wie Adulte gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse sowie andere Arten mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindestens vier Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden. Bei der Haltung von Kaltwasserzierfischen wie Koi, Goldfisch und Goldorfe muss die Länge der Haltungseinheit (Teich, Aquarium) mindestens das zehnfache und ihre Tiefe mindestens das dreifache der Gesamtkörperlänge des größten Fisches betragen. Dabei ist von der Gesamtkörperlänge, welche die betreffenden Fischarten im ausgewachsenen Zustand erreichen können, auszugehen.‘
Wie groß ist jenes Aquarium dann? Geschätzt, nicht viel größer als einen halben Quadratmeter… für, nochmals geschätzt, 40 oder mehr Fische??? Dazu fehlt jegliche Bepflanzung, jegliche Versteckmöglichkeit. Jetzt werden wir wieder hören, aber das ist kein Aquarium, sondern ein ‚Endbecken‘, also ein solches, von welchem es direkt in die Küche geht. Mag sein, aber sind deswegen alle Vorschriften außer Acht gesetzt? Und sollte nicht gerade darum vielleicht umso mehr auf die Fische geachtet werden? Ihre letzten Stunden in so einer Katastrophe zu verbringen, ist eine wahre Schande. Da täuscht auch die romantische Internetseite keine Sekunde darüber hinweg!
Fazit: das Hälterbecken bzw. Aquarium muss laut § 13 TschG in der Form natürlich verboten sein. Es ist viel zu klein! Außerdem dürfen Fische so nicht zum Verkauf bzw. Verzehr im Restaurant angeboten werden.
Sie haben nicht nur zu wenig Platz, sie haben auch keinerlei Rückzugsmöglichkeit und auch keinerlei Möglichkeit für ein auch nur ansatzweise artgerechtes Leben und Verhalten. Wir müssen uns wiederholen, wir sind hier Zeuge einer schweren Tierquälerei. Nicht mehr und nicht weniger!!!
Selbstredend haben wir eine entsprechende Anzeige eingebrach
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