Behördenenttäuschung hüben wie drüben – Fische in Österreich, Bär in Rumänien!

Beginnen wollen wir mit dem Fall aus Österreich; Sie erinnern sich, vor wenigen Wochen hatten wir ein Restaurant angezeigt, weil dort unzählige Fische auf beschäment engstem Raum zusammengepfercht im Schaukasten auf ihr Ende warteten. Ein glasklarer Fall von Tierquälerei, wo, wenn nicht hier!
Auf unsere Anzeige erwiderte die Bezirkshauptmannschaft nun folgendes:

‚Bezugnehmend auf Ihre Anzeige vom 25.8.2020 wurde die Fischhaltung im Strandcafe von ATA. Mag. L. am 28.08.2020 kontrolliert und dabei folgendes festgestellt:
Die kurzfristige Haltung, bis zu 10 Tage, für Fische zu Speisezwecken unterliegt nicht der Tierhalteverordnung sondern der Tierschutzschlachtverordnung, Anlage D. Darin sind 50 kg/1000 Liter Wasser bei einer Temperatur von 5 – 11°C und 6 – 7 mg O2/Lit. erlaubt.‘


Nur diese Feststellung wurde gesendet. Sonst nichts. Kein Wort von Einsicht, von ‚Lücke‘, kein Wort von Verständnis. Noch weniger von Umkehr. Eigentlich ein Skandal, denn wer ein solches Bild betrachtet, dessen Herz muss im normalen einfach brechen.
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Unsere Antwort fiel entsprechend ‚unentspannt‘ aus:

‚Sehr geehrte Frau R., wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und hoffen es geht Ihnen ganz hervorragend!
Heißt das, eine solche Haltung ist zulässig, sogar über einen Zeitraum von 10 Tagen hinweg? Wir denken, wenn dem so ist, dann muss da nachgesetzt werden, weil dann ist das Tierschutzgesetz in diesem Bereich unbrauchbar. Wir werden dazu eine öffentliche Umfrage machen, was denn die Menschen davon halten und das Ergebnis dem Gesetzgeber präsentieren. Auch hoffen wir sehr, dass das Strandcafe, egal wie die Behörde hier entschieden hat, von sich aus einsieht, dass eine derartige Haltung selbst über eine Stunde hinweg nichts anderes als Tierquälerei sein kann und dementsprechend abzustellen ist.

mit den besten Grüßen
Tom Putzgruber‘

und nachfolgend:

‚Sehr geehrte Damen und Herren
, anzumerken wäre, dass bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle eben auch die Wassertemperatur und die elektrische Leitfähigkeit des Wassers kontrolliert werden sollte bzw. auch, ob entsprechende (geeichte) Geräte für diese Messungen vorhanden sind. Weites, ob es entsprechende regelmäßige Aufzeichnungen über die erfolgten Messungen gibt, ob Befüllung und Entnahme aus dem Becken genau dokumentiert ist (Datum, Uhrzeit). Wurden die daraus gewonnene Erkenntnisse in der Entscheidung des Amtstierarztes entsprechend berücksichtigt? Fakt ist, dass ihre Behörde – bei entsprechendem Tierschutzverständnis und gutem Willen, von welchem wir selbstredend ausgehen – viele Möglichkeiten hat, eine derartige Fischhaltung dennoch abzustellen!
Aber wahrscheinlich ist all dies ohnehin passiert und die Fischhaltung existiert in jener Form nun längst nicht mehr. So zumindest gestaltet sich die Hoffnung, wo wir uns natürlich auch persönlich davon überzeugen werden, dass diese keine trügerische ist!
mit den besten Grüßen‘


Habt auch Ihr Fragen an die Behörde? Anregungen sind unter folgender E-Mail-Adresse zu deponieren: bhli-veterinaerreferat@stmk.gv.at
Auch ein gleichzeitiges Senden an die Tierschutz-Ombudsschaft mag sich als äußerst sinnvoll erweisen :): Dr. Barbara Fiala-Köck, tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Ebenfalls schwerst enttäuschend verlief die Behördenreaktion auf unsere Bemühungen zu jenem in einem Zwingerkerker gefangenen Bären in einem Zoo in Rumänien.
Zuerst einmal möchten wir uns bei all jenen, welche an die verschiedenen von uns angegebenen Stellen in der Sache des Käfigbären von Hunedoara geschrieben haben, herzlichst bedanken! Wie wichtig solche Bemühungen sind, es ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Ohne jede Frage, das ist direkter Tierschutz, einer, dem sichtlich Konsequenzen folgen! Ein solcher, wo sich die buchstäbliche Spreu vom Weizen trennt, denn Ihr seid es gewesen, die gehandelt anstatt geredet habt – sooooo schön!
Ja, und tatsächlich, Rückmeldungen kamen nicht nur vom Zoo, sondern auch vom Bürgermeister aus Hunedoara; ein sicheres Indiz dafür, dass die Sache so richtig Gehör gefunden hat! Genau das war jetzt einmal das vorrangige Ziel!
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Selbstredend wurde die Haltung des Bären in den diversen Schreiben verteidigt; auf gut österreichisch würde man sagen ‚schöngeredet‘. Aber das war nicht anders zu erwarten und macht auch gar nichts – Fakt ist, das allgemeine Interesse wurde auf die Angelegenheit gelenkt, und somit wissen die Verantwortlichen, dass der Zoo-Bär ‚unter Beobachtung‘ steht. Ganz sicher wird er also künftig besser behandelt, wird ein zusätzliches Auge auf ihn geworfen werden!
Wenden wir uns jetzt einmal den Antwortschreiben zu; die zuständige Behörde, jene für ‚Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit‘, selbst ließ verlauten:
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Infolge der Beschwerden, die bei der Direktion für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit Hunedoara eingegangen sind und mit den Nummern 9916 vom 20.07.2020, Nr. 9917 vom 20.07.2020 und Nr. 9996 vom 21.07.2020 registriert wurden mit Bezug auf die Lage des Bären, der sich im Zoo Hunedoara befindet, teilen wir Ihnen Folgendes mit.
Bei der Direktion für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit Hunedoara wurden drei Petitionen registriert, die von dem Verein RESPEKTIERE eingereicht wurden.
Infolge dieser Petitionen wurden Kontrollen im Zoologischen Garten des Munizipiums Hunedoara durchgeführt, wo Folgendes festgestellt werden konnte:
Am Datum der Kontrolle im Zoologischen Garten des Munizipiums Hunedoara war ein weiblicher Braunbär im Alter von ungefähr 30 Jahren untergebracht. Die Anlage für einen Bären hat eine Oberfläche von 630 qm, umzäunt, mit einem Betonfundament und einem Zaun aus Stangen mit 4 m Höhe und zusätzlich mit einem elektrischen Zaun. Der Innenraum besteht aus drei Bärenhöhlen aus gemauertem Stein, mit einer Fläche von 84 qm. Außen gibt es ein Wasserbecken.
Am Datum der Kontrolle befand sich die Bärin in der Zeit des physiologischen Fellwechsels.
Der Zoologische Garten des Munizipiums Hunedoara hat die Betriebsgenehmigung vom Umweltamt Nr. 224/11.12.2019 sowie die Tiergesundheitsgenehmigung Nr. 539/11.12.2015.
Infolge der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Bedingungen der zoologischen Hygiene, der Pflege und der Unterbringung der Tiere eingehalten werden.
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Eigentlich unfassbar; warum man nicht ein einziges Mal bei den Wahrheiten bleiben kann, warum Behörden wohl überall diesen Drang in sich verspüren, immer den Verantwortlichen beizustehen und TierschützerInnen etwas Unglaubwürdig erscheinen lassen zu wollen.
Zum einen wird jetzt von einer Fläche von 630 qm gesprochen. Purer Beton, das wird auch nicht verschweigen. 630 qm sind gut 30 mal 20 Meter, da wurde dann aber auch schon alles drumherum, also auch außerhalb der Gitterstäbe bzw. im Rücken, dort, wo ein Hang jegliche Bewegung von vornherein auf natürliche Weise einschränkt oder gar verhindert, miteinberechnet. Auf jeden Fall aber jene, die durch ein durchgehendes Gitter in der Mitte des Käfigs diesen von vornherein in zwei Teile teilt. So bleiben dann – wie gesagt, selbst wenn man alles Unbenutzbare hinzurechnet – plötzlich nur mehr 300 qm übrig. Nur zum Vergleich: da Bären von Natur aus sehr wanderfreudig sind, bewegen sie sich in ‚freier Wildbahn‘ über hunderte Kilometer hinweg…
Was uns ebenfalls sehr erzürnt: ‚Außen gibt es ein Wasserbecken‘, steht da schwarz auf weiß. Nur, dass dies ein betonierte Trog ist, nicht größer als eine Badewanne, dass vergaß man zu erwähnen. Und dass diese Badewanne dann auch noch, zumindest bei unserem ‚Besuch‘, gähnend leer war, ist fast schon selbstredend. Einzig ein rosiges Behältnis mit Wasser zum Trinken stand dem armen Tier zur Verfügung, und dieses Wasser hätte dringendst gewechselt werden müssen…
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Fotos, oben: 630 qm? Bitte beachte: es ist nur die rechte Fläche!
unten: Perspektive von oben; können das rund 30 mal 20 Meter sein. Wie lang ist dann der Bär? Sechs bis 8 Meter???? Rechts: das leere ‚Wasserbecken’…
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Von ‚Bärenhöhlen‘ aus gemauerten Stein wird da gesprochen, drei Stück mit insgesamt einer Fläche von 84 qm. Auch die sind aber aufgeteilt auf die verschiedenen Käfigbereiche, auch die bestehen nur aus purem Beton. Und auch die sind in den 630 qm ganz bestimmt schon mit eingerechnet.     
Das Alter von 30 Jahren ist ein hohes; allerdings können Bären in Gefangenschaft bis zu 50 Jahre alt werden. Was heißt, 30 Jahre im Kerker sind wohl mehr als genug. Es bleiben noch immer viele Jahre, wo wenigstens ein bisschen Unrecht gutgemacht werden kann. Deshalb – wir werden jetzt alles daransetzen, das Leben des armen Tieres zumindest wesentlich zu verbessern!!!
 
Der Bürgermeister von Hundedoara befasste sich ebenfalls mit der Thematik; er schrieb:
‚Auf der Grundlage der Meldungen, die das Büro des Bürgermeisters Hunedoara bezüglich des im Tierpark gehaltenen Bären erhalten hat, informieren wir Sie hiermit:
– Aufgrund der Meldungen wurde der Tierpark von der lokalen Veterinärbehörde überprüft, um den Gesundheitszustand und die Unterbringung des Bären festzustellen. Die Kontrolle ergab, dass sowohl sein Gesundheitszustand als auch seine Unterbringung normal waren.
– Der im Tierpark gehaltene Bär ist ungefähr 30 Jahre alt, was für einen Bären ein relativ hohes Alter ist.
– Wir informieren Sie, dass der dem Bären zugewiesene Platz den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Tierpark verfügt auch über eine Umweltgenehmigung.
– Der Bär befindet sich in einem guten Gesundheitszustand. Die äußere Erscheinung, die von den Mitgliedern der Vereinigung fotografiert wurde, ist auf den natürlichen physiologischen Prozess des Ausscheidens zurückzuführen.
– Der Bär wird nach einem Ernährungsplan gefüttert, der von dem örtlichen Tierarzt, mit dem ein Dienstleistungsvertrag besteht, genehmigt wurde.
Wir versichern Ihnen, dass das Personal des Tierparks, einschließlich des Tierarztes, für eine gute Reinigung und Versorgung der Unterbringungsplätze sorgen.
Bürgermeister
Dan Boboutanu
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Die Botschaft in Wien, welche uns leider keinen Termin gewährte, holte aber wenigstens doch Erkundigungen ein. Folgendes Schreiben erhielten wir dieser Tage:
 
‚In connection to your report regarding the situation of a bear kept in captivity at the Zoological Garden in Hunedoara, Hunedoara county, the Embassy of Romania in Vienna would like to inform you the following:
Autoritatea Națională Sanitară Veterinară și pentru Siguranța Alimentelor (The National Authority for Veterinary Health and Food Safety/ANSVSA) has informed us that following your reports (including through our Embassy) a team of the Hunedoara department for Veterinary Health and Food Safety carried out an inspection at the above mentioned Zoo on 24 July 2020.
The Hunedoara Zoo houses various species of animals including a 30 year old female brown bear. At the time of the inspection, the bear was undergoing a natural molting process and was in a good state of upkeep. The bear is kept in an enclosure with a surface of 630 m2, surrounded by a 4 m high double fence, provided with a water basin and an interior area made up of three dens with a surface of 84 m2.
According to the report, at the time of the inspection, the enclosures for the animals, their upkeep and their biosecurity are up to standards and do not endanger the well-being of the animals, nor do they breach the regulations set by the Romanian Law no. 205/2004 regarding the protection of animals and the Law no. 191/2002 regarding the zoological gardens and public aquariums. We would like to thank you for your interest in the well-being of the animals at the Hunedoara Zoo and please let us know if the embassy can be of any further assistance.
Best regards,‘
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Unsere Antwort ließ natürlich nicht lange auf sich warten. Also – der Gongschlag ist getan, es geht in die nächste Runde!!!
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