der Spuk ist immer noch nicht vorbei – wieder ein toter Rabenvogel auf dem Feld aufgehängt!

Wie oft waren wir in der Vergangenheit schon mit dieser absoluten, mittelalterlich anmutenden Grausamkeit konfrontiert; in letzter Zeit aber wurden uns weniger und weniger derartiger Vorfälle gemeldet. 2020 beispielsweise waren es ihrer zwei; da gab es einen solchen bei einem Landwirtschafts-Meister in OÖ, wobei die betroffene Familie aber rasch einlenkte und versprach, in der Zukunft von der so erschütternten ‚Vergrämungsmaßnahme‘ abzusehen.
Wenn nicht einmal offizielle Landwirtschafts-Meister von derartigen Maßnahmen gefeit sind, warum sollten es dann Bio-Bauern sein? Ganz in diesem Sinne mussten wir im Sommer ’20 einen solchen im Salzburger Flachgau anzeigen, der sein Feld an allen Ecken mit toten Krähen umsäumt hatte…
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fotos: adäquate ‚Vergrämungsmaßnahme‘ oder doch eher brachialste Grausamkeit? Entscheiden Sie!
Aber ansonsten haben unseren vielen Anzeigen in der Vergangenheit dennoch bereis riesengroße Wirkung gezeigt.  Schon kamen wir auch schon in Versuchung zu glauben, vielleicht hätten die Menschen aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, würde sich unsere Gesellschaft langsam in eine Richtung bewegen, wo die Würde der Tiere zunehmend ein Faktum darstellt – allein, wieder wurden wir abgestraft!
Denn bis nach Grödig in der unmittelbaren Nachbarschaft der Mozartstadt, hat sich ethisches Verhalten offensichtlich noch nicht herumgesprochen, zumindest nicht bei allen! Denn von hier wurde uns jetzt wieder ein Fall gemeldet, worauf wir natürlich sofort zur Beweissicherung ausrückten und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten wussten…
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Am besagten Standort weht tatsächlich ein malträtierte Körper im Wind, an den Beinen aufgehängt, längst dem Verwesungsprozess preisgegeben.
Rabenvögel aber zählen in Europa zu den geschützten Tierarten, dass dürfte der Verursacher vielleicht ganz nebenbei vergessen haben. Es ist einfach unfassbar – manche Menschen sollten sich wirklich darüber Gedanken machen, warum die Menschlichkeit in unsereren Zeiten ein immer selteneres Gut wird, wo sie doch durch derartiges Vorgehen selbst immens dazu beitragen, das Wort ‚Menschlichkeit‘ ins Absurde zu führen… uns fehlen wirklich die Worte!
RespekTiere hat selbstverständlich Anzeige erstattet; der Landwirt wird zu erklären haben, woher er denn den toten Vogel hat! Ein geschütztes Tier zu töten ist kein Kavaliersdelikt – aber es sei vorweggenommen, natürlich wird der Leichnam ein im Feld gefundener sein… Wer zu solch widerlichen Mitteln greift, der oder die ist nie um eine Ausrede verlegen, sagt die Erfahrung.

Dennoch, es gibt auch andere Gründe, warum man – gerade jetzt in Viruszeiten – keine toten Tiere wo auch immer und aus welchem Grunde auch immer einfach so verwesen lässt; zum Beispiel gibt es noch ein Seuchenschutzgesetz, und hoffentlich werden die Verantwortlichen die Auswirkungen eines solchen nun an der eigenen Geldtasche erfahren!!!
Wie wussten doch schon Albert Schweitzer: „Wer die Würde der Tiere nicht respektiert, kann sie ihnen nicht nehmen, aber er verliert seine eigene.“
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Im Prinzip müsste ResepkTiere ganz knapp dran sein an einer gesetzlichen Beendigung des Wahnsinns. Denn, erinnert Ihr Euch noch? Wir konnten in Niederösterreich einen unfassbaren, an Grausamkeit kaum zu überbietenden ‚Brauch‘, seit Menschengedenken durchgeführt, vor kurzem endgültig beenden; da wurden doch tatsächlich jungen Männern, welche zu ihrem 30. Geburtstag noch unverheiratet waren, Schweineköpfe, zum 40er dann Stierköpfe – oft noch blutig und von Fliegen übersät – an die Hausfronten genagelt…
Der letztendlich Bescheid, durchgesetzt vom so großartigen Kremser Amtstierarzt Dr. Michael Oppitz, lautete dann:
Informationsschreiben über die angebliche Tradition unverheirateten Männern zum runden Geburtstag einen Tierkopf (Schwein; Rind) vor die Tür zu hängen.
 
Gemäß §10 (1) Tiermaterialiengesetz –TMG idgF sind .
1.
tierischen Nebenprodukten oder Materialien der Kategorie 1 und 2 (ausgenommen Gülle, Magen- und Darminhalt) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009,
2.
tierischen Nebenprodukten oder Materialien der Kategorie 3, welche nicht gemäß Artikel 14 lit. d, e und j der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 anderweitig verwendet werden,
sowie sonstige Personen, die solche Nebenprodukte und Materialien in Verwahrung haben, verpflichtet, diese unverzüglich an einen geeigneten, gemäß § 3 registrierten oder zugelassenen Betrieb oder an einen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registrierten oder zugelassenen Betrieb in einem anderen Mitgliedstaat abzuliefern.
 
Auch angebliche Traditionen einem Unverheirateten Tierköpfe an die Tür zu hängen oder auf dem Grundstück öffentlich sichtbar anzubringen sind davon nicht ausgenommen und somit nicht zulässig.
 
Wer entgegen § 10 Abs. 1 die tierischen Nebenprodukte oder Materialien nicht abliefert oder die gemäß § 10 Abs. 2 vorgesehene schriftliche Vereinbarung nicht abschließt oder auf Aufforderung nicht vorlegt begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung erfüllt, oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.
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Fotos: wo ist der Unterschied???
Was aber für Rinder- und Schweineköpfe gilt, muss dann auch für die Körper toter Rabenvögel gelten; was für den Missbrauch – lasst es uns beim Wort nennen, bei Nekrophilie – im privaten Bereich gilt, muss auch für die Landwirtschaft gelten. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, endlich die Angst vor der ‚Allmacht Landwirtschaft‘ abzulegen und mit einer Richtlinie zu antworten – die dann nur in Form eines Gesetzes zum Verbot des Aushängens toter Tiere geschehen kann!
Der große RespekTiere-Tierschutzflohmarkt ist auch schon wieder Geschichte! Und was war das bloss für ein wunderbares Wochenende! Drei Tage unter den allerbesten AktivistInnen und FreundInnen, versorgt mit allerlei tierleidfreien Köstlichkeiten, umgeben von zumeist bestgelaunten KundInnen, dazu ein großartiger Verkauf – Fazit: wie immer einfach nur ein unvergessliches Erlebnis!
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen durch und durch unentbehrlichen HelferInnen, BäckerInnen, KöchInnen, TierschützerInnen, KundInnen, Sachgut-SpenderInnen, von ganzem Herzen – Ihr seid soooo fantastisch!
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Fotos: Aufbauarbeiten im großen Saal!
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Fotos unten: Flohmarkt Mai 2021!
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So bleibt nur die Vorfreude auf den nächsten Tierschutzflohmarkt – der findet dann Anfang September statt, wir informieren natürlich rechtzeitig!
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