Hundebefreiungs-Prozess: Breaking News!!!

Ihr erinnert Euch bestimmt noch an den unfassbaren Prozess aus dem letzten Jahr – weil wir einen Kettenhund namens ‚Bello‘ den Haltern völlig legal abgekauft hatten, leitete die Staatsanwaltschaft Krems tatsächlich am Tag danach ein Verfahren gegen die Hundebefreier ein; warum? Wegen des Verdachts der Nötigung, der Erpressung und, last but not least, der Hehlerei!

Breaking News Paukenschlag im Hundebefreier Prozess

Foto: November letzten Jahres: der wohl unfassbarste Tierschutz-Prozess 2021! Nach fast fünfstündiger Verhandlung wird der Gerichtsgang schließlich vertagt – seit gestern steht jetzt auch der Termin für die nächste Runde in einem an Skurrilität kaum zu überbietenden Skandal-Fall fest: Freitag 11. März, Landesgericht Krems! Jedenfalls sollte es erneut großes Medieninteresse geben, was nur gut sein könnte – jedermann/frau muss nämlich erfahren, wie schnell, wie unerwartet und vor allem wie völligst unschuldig man in die Fänge der Justiz gerät!

Nötigung? Erpressung? Hehlerei? Vorwürfe, die sich in besagtem Zusammenhang erst einmal nur lächerlich anhören. Und ein Kopfschütteln verursachen. Echt jetzt? Meinen die das ernst? Wir hatten doch nichts anderes getan, als einem seinen Peinigern völlig hilflos ausgeliefertes Wesen in bitterster Not beizustehen. Nicht wegzuschauen, sondern zu handeln, und genau das wird uns  nun zum Vorwurf gemacht?! Die Hundehalter freundlich darauf hinzuweisen, dass ein Hund in Österreich so nicht und noch weniger an der Kette gehalten werden darf, wenn ein solcher Tatbestand von übereifigen Exekutiv-BeamtInnen bereits als Nötigung und Erpressung ausgelegt werden kann, dann ist endgültig Schluss mit lustig.

Breaking News Prozess

Foto: das war seine ganze Welt – 2 Meter Kette und ein kleiner Autoanhänger zum darunterliegen…

Weil dann, spinnen wir den Faden weiter, hat uns der Gesetzgeber tatsächlich mundtot gemacht, gleichzeitig Tür und Tor geöffnet für bloße Willkür. Mehr als das, er schafft es solcherarts, Unbequeme – jene, die den Mund aufmachen, die ‚im Weg stehen‘ – mit einem Handstreich in die Kriminalität zu drängen. ‚Anzupatzen‘, wie man das auf gut österreichisch nennt. Dass Grundwerte der Gesellschaft damit in den Staub getreten werden, wen juckts? Ganz sicher nicht die Politik/er einer ‚Österreichischen Viehqäler Partei‘ – aber Dich und mich, sowie alle Tierschützenden! Weil wegschauen und Mund halten, es liegt sowas von nicht in unserer DNA…

Zurück zu Bello; wir wollten ihn also gerne freikaufen, um ihn ‚artgerecht‘ unterzubringen. Ihm damit ein echtes Leben zu ermöglich. Die Frage, die sich stellte und stellt: worin um Himmels Willen sieht eine Staatsanwältin darin eine Erpressung, Nötigung? Wie bitte kann es im Zuge einer derartigen Handlungstat zum Rückschluss ‚Hehlerei‘ kommen????

200 Euro wollte Bello’s Herrchen daraufhin für ’seinen‘ an die Kette gefesselten Vierbeiner. Einverstanden! Also wurde nun kurzerhand ein Vertrag aufgesetzt, Unterschriften getätigt, ja, wir filmten sicherheitshalber sogar die Übergabe von Geld, Vertrag und Hund. Letztendlich machten wir uns frohen Mutes von dannen. Bello war seinem persönlichen Martyrium entronnen, ein Fakt, der die kommenden Stunden mehr als nur versüßte.

Breaking News im Hundebefreierprozess

Foto: Bello in seinem Elend – an der kurzen Kette, ‚Wind- und Wetterschutz‘ bietet lediglich ein kleiner Autoanhänger…

Vater Staat sah in all dem allerdings keine ‚gute Tat‘. Ganz im Gegenteil. Er witterte ‚Abzocke‘, schweren Betrug, ordnete schon am nächsten Tag eine Hausdurchsuchung an und schmetterte uns die unfassbare Anklageschrift entgegen. Ja, das Lächeln ob der Befreiung sollte ob dieser Entwicklung schnell ein solches sein, welches urplötzlich im Hals steckengeblieb…

Allesamt sind die vorgeworfenen Vergehen nämlich derart einzuordnen, dass sie bei einem Schuldspruch zu langen Gefängsnistrafen führen: So besteht eine Strafandrohung von bis zu 5 Jahre Haft im Falle der Erpressung, bis zu 3 Jahre sind es für die Hehlerei!!!

Paukenschlag im Prozess gegen uns - Tierschutz darf nicht...

Noch immer allerdings glaubten wir an einen Irrtum. Und irgendwie glauben wir das sogar bis heute. Die werden die Vorwürfe sowieso fallen lassen, niemand kann den Wahrheitsgehalt unserer Aussagen wohl auch nur im Entferntesten bezweifeln. Zu klar das Geschehen, zu selbstverständlich, dass eigentlich viel eher die Halter oder die Züchter zur Verantwortung gezogen werden müssten. Genau das waren unsere Gedanken. Verkehrte Welt.

Denn in der Tat, inzwischen hatte sich längt die ‚Züchter‘-Familie eingeschaltet. Bello, auch nicht unwichtig zu erwähnen, stammte von einem Ort, welcher bereits einschlägige Erfahrung mit dem Gericht gemacht hatte. So setzte es dort erst vor wenigen Jahren eine Verurteilung wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Welpen. Woraufhin die Züchterin ihre ‚Firma‘ an den Sohn weitergab, der ab nun, wieder mit reingewasch weißer Persil-Weste, die Geschäfte mit dem Hundeleid weiterführte und -führt.

Bello bei der Befreiung mit zersaustem Fell

Foto: der Fellzustand sagt wohl alles…

Und so kam es, dass Bello nun auch noch als ‚wertvoller Zuchtrüde‘ ausgegeben wurde (und nicht nur das, später fügte man den ‚ausgebildeten Therapiehund‘ hinzu…); halten Sie sich fest, der Züchter – was selbst der Tierhalter nicht wusste (und wahrscheinlich auch den allermeisten anderen KundInnen nicht bewusst ist) – war zudem laut Vertrag ‚Mit-Eigentümer‘ des Hundes – und zwar ist er das von jedem Welpen, welchen er (um rund 2 000 Euro!!!) das ganze Jahr über verkauft. Mit-Eigentümer, obwohl er sowieso schon rund 2 000 Euro eingenommen hat!!! Sei es wie es sei, das ist seine Sache, und natürlich die der KundInnen (welche sich so etwas seltsamerweise anscheinend gefallen lassen – anderereits, wer liest einen dicken vielseitigen Vertrag, wenn er sich einen Hund anschafft?). Wichtiger, in unserem Falle, als solcher fühlte sich die Zuchtstätte natürlich nun ebenfalls geschädigt; der finanzielle Wert von Bello, besser, der Verlust durch seine Abwesenheit, wurde somit von Aussage zu Aussage höher eingeschätzt – Beispiel: bei den zu erwartenden persönlichen Einbußen müsse doch auch noch miteinberechnet werden, dass Bello ja bei zukünftigem Nachwuchs für weiteren Einkommenswerte gesorgt hätte. Er, wie gesagt, der wertvolle Zuchtrüde! Der für ‚von‘ Kinder zeugen sollte, edlen Blutes – wie das aber geschehen hätte sollen, in einem verfallenden Waldviertler Hinterhof seiner Misere ausgeliefert, mit 2 Meter aneinandergefügten Stahlgliedern gefesselt, das blieb man selbstredend schuldig zu erklären.

Knalleffekt im Prozess 2

Foto: die hochverehrte MMag. Dr. Madleine Petrovic, seit 2008 Präsidenten des Wiener Tierschutzvereins (jetzt ‚Tierschutz Austria‘, www.tierschutz-austria.at), unterstützte uns ganz hervorragend bei der Verhandlung in Krems!

Bundespraesident unterstuetzt RespekTiere 2

Foto: so stolz waren wir darauf – der damalige Grünen-Chef und jetzige Bundespräsident Prof. Dr. Alexander Van der Bellen unterstützte 2012 unsere Kampagne zu ‚Tierschutz in die Verfassung‘. Obwohl diese äußerst erfolgreich verlief, seither der Verfassungsrang gilt, gibt es offensichtlich noch soooo viel zu tun – Ihr seht, selbst 2022 bemisst ein Gericht den Wert eines Hundes noch immer rein in Banknoten…

Allerdings, das Possenspiel um eine – jetzt fast schon amüsante – Episode reicher, stellte sich alsbald heraus: Bello, seines Zeichens ‚wertvoller Zuchtrüde‘, hatte gar keine Hoden mehr! Entweder war er von seinen Haltern bereits kastriert worden und die hatten diesen schwerwiegenden Eingriff ‚vergessen dem Züchter – erinnern wir uns, Mit-‚Eigentümer‘ – zu erzählen‘, oder der Rüde musste überhaupt kryptorchid sein – was bedeutet, seine Hoden wären in der Entwicklung nicht ’nach unten gerutscht‘, sondern irgendwo  im Bauchraum festgesteckt. In beiden Fällen, selbstredend, konnte Bello somit zwangsläufig für die Zucht als gänzlich ungeeignet angesehen werden!!!

Ok, jetzt überlegen wir nochmal: der Erpressung, genau wie der Hehlerei, liegt naturgegeben der Vorsatz der Bereicherung zugrunde; kann man jetzt, so die Gretchenfrage, sich an einem Rüden, dessen finanzieller ‚Wert‘ allein in den Zuchteigenschaften steckt, bereichern, wenn dieser dann zur besagten Zucht überhaupt nicht fähig ist? Kein allzu schweres Rechenbeispiel. Sollte man jedenfalls meinen.

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Foto: Bericht über den Prozess in Österreichs auflagestärkster Zeitung!

Breaking News! Nächster Paukenschlag im unfassbarsten Prozess des Jahres!!!

Aufgrund der, wenn auch unhaltbaren, Vorwürfe hatten wir uns also bereits im November 2021 vor Gericht wiedergefunden. Die Verhandlung, wir dachten aufgrund der Beweislage an eine halbe Stunde, dauerte dann unglaubliche beinahe 5 Stunden und wurde schließlich tatsächlich sogar nochmals vertagt. Kein Ende der für die Justiz langsam äußerst peinlichen Demaskierung. Ob ein derartiger Schauprozess dienlich ist, einen ohnehin angeschlagenen Ruf aufzupolieren, um Vertrauen in die Gerechtigkeit aufzubauen? Urteilen Sie selbst!

Fazit: Die Richterin orderte einen zweiten Gerichtsgang samt Gutachten an, eine Sachverständige soll bis dahin für Justizia ein paar Antworten finden. Und die hat sie wohl, jedenfalls langte diese Woche die Vorladung zum Wahnsinn, Teil 2 ein…

Knalleffekt im Prozess unterstuetzt von Madeleine Petrovic

Foto: der mitangeklagte Tom (links) freut sich über die so wichtige Unterstützung von Dr. Michaela Lehner (Mitte) und MMag. Dr. Madleine Petrovic (rechts) bei der 2021-Gerichtsverhandlung in Krems!

Bello und Tom

Nun, nach der Marathon-Sitzung am Kremser Landesgericht, waren wir erst einmal froh, dass der schon im Vorfeld äußerst belastende Verhandlungstag in die Geschichte eingereiht werden konnte. Und ganz ehrlich, gleich wieder schlug Optimismus durch – wir dachten die Farce damit als abgeschlossen. Denn nach all dem, was im Gerichtssaal gesagt worden war, nach all den Widersprüchen der Gegenseite, nach der Beweiserbringung, dass wir Bello nicht nur nicht ‚weiterverkauft‘ hatten – sondern ganz im Gegenteil, die finanziellen Aufwendungen rein auf unserer Seite gewesen waren – würde wohl selbst die verbissenste Staatsanwaltschaft ihre ‚Übereifrigkeit‘ zugeben… und die Anklage einstampfen. Orientiert man sich an diesen Fakten, dann musste es wohl einfach gänzlich sicher sein: das Gericht wird nach einer kurzen Bedenkzeit bestimmt dann doch keinen weiteren Termin mehr ansetzen, sondern die Verhandlung aufgrund ebendieser eindeutiger Beweiselage endgültig einstellen.

Kettenhund Bello bei der Befreiung

Wunschgedanke allerdings. Besonders, so würde der Schelm denken, wenn es um Tierschutz-Agenden geht. Tatsächlich ist dem nämlich nicht so, und deshalb sehen wir uns wieder, am 11. März, 9.00 vormittags, im Landesgericht Krems. Das Schreiben hierfür ist bereits eingeflattert! Selbst für jene, welche derartige, eigentlich unfassbare Vorgehensweisen durch Vater Staat aus leidvoller Erfahrung im Prinzip eh schon zur Genüge kennen, stellt die neuerliche Ladung einen weiteren, unrühmlichen Höhepunkt in der traurigen Geschichte ‚Staatsanwaltschaft versus Tierschutz‘ dar.  Einen echten Schlag in die Magengrube. Noch schlimmer vielleicht, denn sie lässt Böses erahnen. Nach all dem Aufwand, muss da die Anklage vielleicht einfach ‚Schuldige‘ präsentieren? Wir werden sehen…

Dr. Bernd Haberditzel, der unentbehrlichste, unvergleichlichste Tierrechtsanwalt der österreichischen Tierrechtsgeschichte, hat jedenfalls einen Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Zurücktretung von der Anklage eingebracht!

Ob endlich Vernunft eingekehrt? Die Zeit wird es weisen!

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