Wieder ein Kalb an der Kette – Anzeige!

Es ist wohl eines der uneinsichtlichsten Vergehen im Bezug auf die die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffende Delikte überhaupt. Die Anbindung von Kälbern nämlich! Obwohl laut Tierschutzgesetz strengstens verboten, passiert besagte Straftat nicht hin und wieder, was schlimm genug wäre, nein, sie ist eine durchwegs gängige. Nicht nur das, die Erfahrung zeigt, dass die allermeisten der gegen die Auflage verstoßenden und überführten Betriebe nach einer diesbezüglichen Anzeige zwar für einen kurzen Zeitraum vom Verbrechen gegen die Tierseele absehen, aber scheinbar unweigerlich folgt der Rückfall in alte Muster. Nahezu immer.

Kalb an der Kette Anzeige

Zumindest bei ganz vielen ist das so, und die Frage welche sich stellt, ist die nach dem ‚warum‘. Die Antwort darauf dürfte eine denkbar einfache sein, eine ohne jegliche psychologische Herausforderung: ‚Weil es der Vater schon so tat, und der Vater vom Vater ebenfalls.‘ Simpel… und sinnlos. Aber scheinbar so festgefahren in der bäuerlichen Welt, dass es dagegen kaum Mittel und Wege gibt. Selbst die Strafe hält nicht von der Wiederholungstat ab, zumindest nicht dauerhaft.

So ist es uns längst zum Standard geworden, enthüllte Höfe nach einer gewissen Zeit neu zu prüfen. Obwohl dies eigentlich Aufgabe der Behörde wäre, nur – dort passiert die nachfolgende Kontrolle kaum. Oder – von alleine, also ganz ohne Anstubsen – meist gar nicht.

Bitte unterzeichne die Petition! Stopp dem Spaltenboden und der Anbindehaltung – JETZT!!!
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Jedenfalls, jammern nützt in dem Falle niemanden. Nicht uns, und schon gar nicht den Tieren. Nachhaltig ist nur, so leid dies in manchen Fällen auch ab und an tun mag, die entsprechende Anzeige beim zuständigen Veterinäramt. Wie gesagt, wieder und wieder eine erneute, falls sich das eigentlich Unbegreifliche wieder und wieder auftut. Und irgendwann, dann beginnt der Landwirt bestenfalls zu begreifen – oh, im Prinzip haben die ‚Tierschützer‘ ja gar nichts gegen mich, und sie agieren auch nicht GEGEN mich sondern FÜR die Tiere – wenn ich mich also wenigstens an die Gesetze halte, dann lassen sie mich schnell in Ruhe. Mehr fordern sie ja gar nicht, als eben die Einhaltung der Gesetzgebung. Und vielleicht haben sie damit ja sogar recht; wir leben Gott sei Dank in einer Demokratie, in einem freien Land, in einem Rechtstaat. Wo die persönliche Freiheit in der Verfassung großgeschrieben steht; wo man sich aber dann auch – sonst wäre es ja keine Demokratie – den Wünschen der Mehrheit beugen muss, selbst wenn diese der eigenen Denkweise widerstreben. Ist halt so in einer Gemeinschaft, ist halt so, wenn man ein Teil der Gesellschaft sein möchte. Und wenn dann, dieser Punkt kommt erschwerend hinzu, genau diese Gesellschaft, die sich die Änderung wünscht, auch noch quasi der Arbeitgebende ist, jener und jene, der/die mir die Produkte abkaufen soll, dann wohl erst recht…

Wieder ein Kalb an der Kette

Um es kurz zu machen – wir erstatteten einmal mehr Anzeige gegen einen Tierhändler, der – auf Bildern beweisbar – ein vier Monate altes Kälbchen an die schwere Eisenkette legte. Und hoffen nun darauf, dass der Mann aus dem bestimmt unangenehmen Behördeneinsatz lernt und nicht wie so viele unter seinesgleichen monoton und stumpfsinnig reagiert: ‚Was soll’s, hat schon mein Vater so gemacht und genauso werde ich es auch weiterhin machen‘, ist jedenfalls kein driftiges Argument. Menschen mit Köpfchen sagen so etwas nicht, schon gar nicht, wenn es sich beim Angeprangerten um ein Vergehen gegen hilflose Geschöpfe handelt – die uns ohne jede Chance tagtäglich – ja, das Schicksal ist oft ein mieser Verräter – einfach so ausgeliefert sind.

P.S.: für das Kälbchen war das Schicksal in diesem Falle kein mieser Verräter. Es konnte freigekauft werden und lebt seit zwei Tagen auf einem Gnadenhof! 🙂
Fotos: anonym zur Verfügung gestellt
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