Wieder ein toter Rabe am Galgen – unfassbar!

Öfters schon waren wir in der Vergangenheit mit dieser absoluten, mittelalterlich anmutenden Grausamkeit konfrontiert; in Fakt derart oft – als einziger Pluspunkt an der Thematik – dass die Zahl solcher Fälle (selbstredend nur aufgrund von behördlichen Interventionen nach unseren Anzeigen) endlich eine stark rückläufige Tendenz aufwies. Vorbei also, ein furchtbares Relikt aus alter Zeit, welches langsam in Vergessenheit geraten ist? Leider nicht… Und dass, obwohl es doch kaum mehr Menschen gibt, welche ein Verständnis für solch widerwärtiges Verhalten aufbringen; ganz im Gegenteil – selbst der Gesetzgeber verurteilt Derartiges inzwischen (obwohl er es andererseits dann doch nicht ausnahmslos verbietet; Rabenvögel werden zu den Wildtieren gezählt, und da hat dann das Jagdgesetz Vorrang – welches das Auslegen von Kadavern zum anlocken erlaubt. Andererseits aber, die Toten werden nicht zur Anlockung, sondern gegenteilig zur Abschreckung ihrer ArtgenossInnen ‚ausgestellt’…)!

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Foto: Rupertigau in Bayern – Idylle pur? Weit daneben…

Wie man es aber auch dreht und wendet, im Prinzip müsste das Aufhängen von toten Tieren eigentlich von Rechts wegen akut untersagt sein; da gibt es einerseits die Seuchengefahr, andererseits, und dieser Punkt ist ebenfalls zunehmend wichtig, die ethische Komponente, welche es auch nur halbwegs sensiblen Menschen von vornherein verbietet, tote Körper zu pfählen oder aufzuhängen…  Dann noch, denkt so jemand nicht nach darüber, was ein an einem Pfahl wehnder Leichnam als Anblick in Kinderherzen auslöst? Zudem: aus dem sogenannten Tiermaterialengesetz geht ganz eindeutig hervor, dass ‚nicht zum Verzehr geeignete Tiere oder Teile von solchen‘ umgehend entsorgt werden müssen. Und zwar fachgerecht.

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All das hält aber Ewiggestrige scheinbar nicht davon ab, dennoch derartige Grausamkeiten zu verüben. Wie hier dieser Bauer im bayerischen Berchtesgadener Land. Direkt über mit PVC umwickelten Futterballen baumelt ein halb verwester Rabenvogel im Wind. Wohl zur Abschreckung von ArtgenossInnen, welche solche Futterballen angeblich gerne mit ihren starken Schnäbeln bearbeiten. Nur, aus vielen, vielen Gesprächen wissen wir es längst, nutzen tut der Barbarenakt sowieso nichts. Er macht die Vorratslagerung höchstens für wenige Stunden sicherer, aber brandmarkt andererseits den Verursacher für immer als völlig empathielosen Mitmenschen.

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Zu klären gilt natürlich auch, woher denn der Leichnam überhaupt stammt. Rabenvögel, und zwar sämtliche Unterarten, gehören in Europa zu den geschützten Tieren. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen bejagd und getötet werden. Jagende vergessen das gerne; ob nun bei Luchs, Wolf, Ziesel, Kröte oder Rabe – umso wichtiger sind wirklich drakonische Strafen, denn wenn Artenschutzvergehen weiterhin derart leichtfertig behandelt werden, dann müssen wir uns wirklich darauf einstellen, diesen Planeten als zunehmend traurigen Ort unseren Nachkommen zu übergeben. Aussterben ist nämlich für immer…

RespekTiere hat selbstverständlich Anzeige erstattet; der Landwirt wird zu erklären haben, woher er denn den toten Vogel hat! Ein geschütztes Tier zu töten ist kein Kavaliersdelikt – hoffentlich wird er dies nun am eigenen Leib und an der eigenen Geldtasche erfahren!!!

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Fotos: wie aus dem Mittelalter, RespekTiere hat’s an den verschiedensten Orten aufgedeckt – das Grässliche ist immer noch weit verbreitet…

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Bitte, bitte, wenn Sie von einer solchen Grausamkeiten wissen, zögern Sie keinen Augenblick – zeigen Sie die Schuldigen bei der zuständigen Veterinärbehörde an oder schreiben Sie uns, damit wir es tun können! Derartige Schandtaten haben im 3. Jahrtausend nichts mehr verloren!!!

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