Kaninchenleid – wieder Anzeige gegen Halter!

Und einmal mehr ist es passiert – RespekTiere erstattete erneut Anzeige gegen einen Kaninchenhalter! Der Hof liegt dieses Mal in Oberösterreich – und ist eine Bio-Landwirtschaft! Aufgefallen dürfte den Besitzern das Leid der Kaninchen bisher nicht sein, ist doch ganz normal, dass man sie so hält… eben nicht, und genau darum gibt es unsere Kaninchenkampagne! Die zeigt seit Monaten auf, was alles in diesem Bereich schief läuft – leider nämlich eine ganze Menge. Und dass, obwohl der Gesetzgeber eigentlich für die kleinen Nager verglichen mit anderen Tieren relativ fortschrittliche Bedingungen einfordert!

Kaninchenleid 1

Wie so oft – Kaninchenhaltung ’nur für die Enkel’… das kann wohl keine Ausrede sein für eine solche Misere!

Was sagen also die gesetzlichen Bestimmungen: Egal ob nun zur Fleisch’gewinnung‘ oder als sogenannte ‚Haustiere‘ gehalten, darf das ausnahmslos nur in Buchten oder Freigehegen geschehen (über diesen Punkt sind sich allerdings selbst die ExpertInnen nicht ganz einig; manche meinen, es käme hier der einzigartige Fall zum Tragen, dass die Ausformulierungen des Gesetzes sogar die ‚Hauskaninchen‘ benachteiligen; wir halten uns hier an die Meinung der Leiterin der Informations- und Dokumentationsstelle für Tierschutz– und Veterinärrecht an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, ihrerseits die Verfasserin des Buches ‚Juridica Praxiskommentar – Das Österreichische Tierschutzgesetz‘, DDr. Regina Binder . Sie, genau wie der hochverehrte Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, gehen von der absoluten Gleichbehandlung aller Kaninchen aus.

Kaninchenleid 3

Foto oben: ist’s wirklich eine adäquate Unterkunft für ein Kaninchen? Wer das behauptet, hat kein Herz für Tiere! unten: verschimmeltes Brot, viel zu viel Obst; gute Haltung sieht wahrlich anders aus!

Kaninchenleid 4

Demnach ist die Verwendung von Drahtgitterböden bei allen Kaninchen untersagt. Für erwachsene Tiere bis zu 5,5 kg Körpergewicht muss ein Platzangebot von mindestens 6 000 qcm pro Tier gegeben sein, bei solchen über 5,5 kg sind es mindestens 7 800 qcm. Weiters muss eine Seite der Unterbringung mindestens 50 cm lang sein, was nichts anderes bedeutet, dass für einen Nager bis 5,5 kg Körpergewicht die Unterbringungsfläche mindestens 0,5 mal 1,20 Meter zu betragen hat. Der Stall muss dann auch eine Mindesthöhe von 60 cm aufweisen, sowie einen erhöhten oder einen räumlich getrennten, abgedunkelten Bereich beinhalten. Erhöhte Flächen haben im Ausmaß von mindestens 1 550 qcm und mindestens 27 cm breit vorhanden zu sein, für erwachsene Tiere mit einem Mindestabstand von 25 cm zum Boden.
Für einen räumlich abgetrennten, abgedunkelten Bereich verlangt das Gesetz mindestens 40 % der Mindestfläche der Bucht. Nagematerial sowie Raufutter muss IMMER in ausreichender Menge und Raufutter dann in Raufen angeboten werden – ganz wichtig, damit Verschmutzungen vermieden werden!

Kaninchenleid 5

Foto: wie lange wurde hier wohl schon nicht ausgemistet, höchstens ’nachgestreut‘?

RespekTiere erstattet Anzeige!

All das ist im besagten Falle nicht so; die Grundflächen sind viel zu klein bemessen, die Tiere sind alle einzeln eingesperrt, es sind Käfige und keine Buchten, dazu gibt es nirgends erhöhte Flächen oder dergleichen. Einen abgedunkelten Bereich sowieso nicht. Das Futter wird nicht in Raufen angeboten und das wenige Einstreu zu ihren Füßen ist nass und schmutzig. Ein klassicher Fall also, wie man Kaninchen heute nicht mehr halten darf.

Deshalb hat RespekTiere wieder einmal Anzeige erstattet. Mit einer möglichst breit gestreuten Gesamtveröffentlichung der bisherigen Ergebnisse werden wir alsbald die Thematik in den Vordergrund heben. Wir sind im 3. Jahrtausend angelangt; da muss wohl endgültig und ein für allemal Schluss sein mit der Haltung von Tieren in derartigen Gefängnissen! Hilf uns dabei, den letzten Schritt zu gehen!

Kaninchenleid
Kaninchenleid 6

Wie Du das machen kannst? Kennst Du einen Ort, wo Kaninchen unter solchen Umständen leben müssen? Bitte hilf den Armen, sie haben selbst keine Stimme und keine Möglichkeiten! Wenn Eigeninitiative aufgrund von ‚was-auch-immer‘ (familiäre oder freundschaftliche Verbindungen, direkte Nachbarschaft, Arbeitgeber, usw.) nicht möglich ist, was durchaus verständlich ist und oft vorkommt, bitte unterrichte den Tierschutz/Tierrechtsverein Deines Vertrauens!!! Selbstverständlich übernehmen auch wir gerne und völlig anonym für Dich Deinen Fall!

Nach oben scrollen