Kaninchenkampagnen-Anzeige – dieses Mal in der Nähe von Graz!

Kaninchen sind tatsächlich die im Prinzip durch das Tierschutzgesetz am besten geschützten Tiere im landwirtschaftlichen Bereich. Fakt ist auch, bei jener Gattung kommt eine sonst unbekannte Ironie zum Tragen: es scheint so, als ob sogenannte ‚Fleischhasen‘, also solche, welche Karnivoren als lebender Nahrungsvorrat dienen, dabei besser gestellt sind als die „Heimkaninchen“. Selbst unter den Tierschützenden ist man sich in der Frage nicht ganz einige – wir haben deshalb an wissender Stelle nachgefragt, und die ExpertInnen meinen: „Selbstverständlich, beide Arten fallen unter selbige Gesetzgebung.“ Was in dem Fall für die „Hauskaninchen“ ein riesen Vorteil ist!

Kaninchenkampagnen 3
Was genau sagen also die gesetzlichen Bestimmungen? Nach ExpertInneneinschätzung folgendes: Egal ob nun zur „Fleischgewinnung“ oder als sogenannte „Haustiere“ gehalten, darf das ausnahmslos nur in Buchten oder Freigehegen geschehen. Die Verwendung von Drahtgitterböden ist dabei untersagt. Für erwachsene Kaninchen bis zu 5,5 kg Körpergewicht muss dann ein Platzangebot von mindestens 6 000 qcm pro Tier gegeben sein, bei solchen über 5,5 kg sind es mindestens 7 800 qcm. Weiters muss eine Seite der Unterbringung mindestens 50 cm lang sein, was nichts anderes bedeutet, dass für einen Nager bis 5,5 kg Körpergewicht die Unterbringungsfläche mindestens 0,5 mal 1,20 Meter zu betragen hat. Der Stall muss dann auch eine Mindesthöhe von 60 cm aufweisen sowie einen erhöhten oder einen räumlich getrennten, abgedunkelten Bereich beinhalten. Erhöhte Flächen haben im Ausmaß von mindestens 1 550 qcm und mindestens 27 cm breit vorhanden zu sein, für erwachsene Tiere mit einem Mindestabstand von 25 cm zum Boden.
Für einen räumlich abgetrennten, abgedunkelten Bereich verlangt das Gesetz mindestens 40 % der Mindestfläche der Bucht. Nagematerial sowie Raufutter muss IMMER in ausreichender Menge und Raufutter dann in Raufen angeboten werden – ganz wichtig, damit Verschmutzungen vermieden werden!

Bedingungen, von welchen die jetzt in der Grazer Umgebung entdeckten Kaninchen wahrlich nur träumen können; dort sind sie in einem viel zu kleinen und viel zu niedrigen Käfig gesperrt, es gibt keine zweite Ebene, keine Futterraufen, und das Platzangebot ist viel zu eng bemessen. Was zur Folge hat: RespekTiere erstattete umgehend Anzeige!

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Wir müssen nochmals eine dringende Bitte tätigen: Wenn Ihr Hasen und Kaninchen in derartiger Zwangsverwahrung vorfindet, bitte konfrontiert die Tierhalter umgehend; oder, wenn dies aus Gründen einer Verwandtschaft, Nachbarschaft oder was auch immer nicht so einfach möglich ist, bitte, bitte sagt’s dem Tierschutzverein Eures Vertrauens Bescheid! Je öfters wir aufzeigen, je öfters wir anzeigen, je lauter unsere gemeinsame Stimme wird, desto höher ist die Chance auf eine endgültige Tilgung der Schande. Und eine Schande ist eine derartige, nun so oft aufgezeigte Haltung fürwahr, noch dazu eine völlig ungesetzliche. Denn, jedermann/frau wird zustimmen, ein „weil es schon immer so war“ (die derartige Unterbringung von Kaninchen, Anm.) , darf egal ob nun im Menschen- oder im Tierrecht sowas von niemals wieder gelten…

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Fotos: So darf man Kaninchen nicht halten – noch immer aber scheinen viele Menschen zu glauben, dass, was vor 40 Jahren niemand beanstandete, beanstandet auch heute niemand… dabei ist es vielmehr überhaupt keine Frage, dass, was heute als Tierquälerei gilt, war auch schon vor 40 Jahren nichts anderes als Tierquälerei…

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