Wieder viel zu lange Kettenhaltung? Nächste Anzeige!

Die Anzeigenserie im Bereich der Rinderhaltung reißt nicht ab. Gestern sind erneut Bilder bei uns eingetrudelt, Bilder, welche Milchkühe in Anbindehaltung zeigen. Dies wäre ja alleine für sich leider noch immer nicht verboten, zumindest die „dauernde“; allerdings, bei besagtem Halter ist der Einwand kombiniert mit der Anklage, dass dort dem Anschein nach die Rinder viel zu selten aus dem Stall kommen. Gesetzlich vorgeschrieben wäre dies jedoch an mindestens 90 Tagen im Jahr, weil die Kühe aber „Salzburg Milch“ produzieren, müssten es den Molkerei-Richtlinien nach mindestens 120 Tage sein.

Kühe im Stall an der Kette

Die Beanstandung an jenem Ort ist keine neue; öfters schon in der Vergangenheit hatte es ähnliche Beschwerden gegeben. Aufmerksame Fußgehende, welche zum Teil fast täglich am Hof vorbeischlendern, berichten gleichlautend. Nur ganz ab und zu wären Kühe im Freien. Dabei wäre auch jener Hof von betriebseigenen Wiesen umgeben. Weitläufigen, ein „Austreiben“ wäre wohl mit keinerlei Gefahren für wen auch immer verbunden (Sie erinnern sich, das Tierschutzgesetz erlaubt sogar eine dauernde Anbindehaltung, dann, wenn aus verschiedenen Gründen ein Rauslassen der Kühe eventuell problematisch wäre; unfassbarer Weise kann Landwirt um eine solche Ausnahmegenehmigung ansuchen, wenn er oder sie angibt, aus „Sicherheitsaspekten für Mensch und Tier“- zum Beispiel grob gesagt aus „Angst“ vor den eigenen Tieren, heißt, wenn er oder sie etwa gehbehindert ist und daher Schwierigkeiten hätte, mit den großen Rindern umzugehen – die Armen lieber im Stall zu behalten. Die Frage alleine bleibt dabei, dürfte so jemand dann überhaupt die Aufsicht über Besagte haben? Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig bin, für mein Haustier zu sorgen, dann muss ich im Sinne des Tieres davon ablassen – und mache es auch selbstverständlich, alles andere wäre grob fahrlässig und strafbar. Man denke doch daran, Tierschutz steht in der österreichischen Verfassung! Wir sind allesamt verpflichtet dazu, ohne Wenn und Aber! Gesetzter Fall, im Angesicht von Tierleid, aber auch von Milchseen und Butterbergen in der EU wäre dies umgelegt auf die Landwirtschaft ebenfalls durchaus nachvollziehbar. Oder meinen Sie nicht?

Ein weiterer Grund zur Erlaubnis für eine dauernde Anbindehaltung soll dann jener sein, wenn beispielweise ein Rad- oder anderer Verkehrsweg überschritten werden müsste; oder wenn „bauliche Gegebenheiten“ einem Freilauf im Wege stehen. Die Frage ist, wenn solche Dinge zutreffen, gleich wie mit dem gesundheitlichen Aspekt, wenn also die Tierhaltung so wie sie das Gesetz vorschreibt, nicht möglich sein kann, darf es dann überhaupt nur „Ausnahmeregelungen“ geben???
Kühe im Stall an der Kette
Kühe im Stall an der Kette
Kühe im Stall an der Kette

Fotos: Neben dem Vorwurf des „Nicht-Freilaufes“ zeigen die Bilder dann auch ein weiteres Problem: Die sogenannten „Kurzstände“, welche für die massigen Kühe eindeutig zu wenig lang sind und wo sie deshalb an der Kante zum Liegen kommen – was neben hoch unangenehm auch sehr schmerzhaft sein muss.

Foto unten: Es ist eng im Stall!

Kühe im Stall an der Kette

Ein weiterer Grund zur Erlaubnis für eine dauernde Anbindehaltung soll dann jener sein, wenn beispielweise ein Rad- oder anderer Verkehrsweg überschritten werden müsste; oder wenn „bauliche Gegebenheiten“ einem Freilauf im Wege stehen. Die Frage ist, wenn solche Dinge zutreffen, gleich wie mit dem gesundheitlichen Aspekt, wenn also die Tierhaltung so wie sie das Gesetz vorschreibt, nicht möglich sein kann, darf es dann überhaupt nur „Ausnahmeregelungen“ geben??? Sind solche dann als „staatlich erlaubte Tierquälerei“ anzusehen? Denn nichts anders ist es, wenn der Gesetzgeber „im normalen“, also aus Tier“wohl“gründen, ein Verbot ausgesprochen hat.

Kühe im Stall an der Kette

Fotos: Massives Problem – die Länge des Standes! Dazu die riesigen Euter. Vorschrift ist eine „angenehme Liegefläche“. Wer denkt, dass dies „angenehm“ sein kann?

Kühe im Stall an der Kette
Kühe im Stall an der Kette

Einmal mehr zeigt sich aber auf herzzerreißende Art und Weise – wir haben hier ein Gesetz, welches so nicht überprüfbar ist – dutzendfach bewiesen, von den Behördem selbst bestätigt („Wie glauben Sie, sollen wir das überprüfen? Jemanden 24 Stunden am Tag anstellen, um zu überwachen?“), die ihrerseits von vornherein w/o geben: oder warum sonst gibt es nicht einmal eine Aufzeichnungspflicht für den Tierhalter oder die Tierhalterin? Erschwerend kommt hinzu – nirgends, wir haben es immer wieder betont und noch öfters kritisiert, ist eine Dauer des „Austriebes“ festgeschrieben. Unserer Meinung nach gibt es ein Wort hierfür: Es ist eine klare und eindeutige Kundentäuschung, wenn von „Tierwohl“ und dergleichen gesprochen wird, aber diese Aspekte nicht abgeklärt und unkontrolliert bleiben! Noch dazu, mit 90 bzw. 120 Tagen suggeriert man den Milchkaufenden einen Freigang von rund 25 % (bei 90 Tagen) oder sogar 33 % (bei 120 Tagen) der Zeit im Jahr. Bestenfalls aber bleibt davon ein Buchteil übrig, dann, wenn den Kühen höchstens eine Stunde oder wenig mehr gewährt wird. Da werden aus – sie können es auf unserer Homepage dutzendfach nachlesen – aus vorgegaukelten 33 % gleich mal lächerliche unter 1,4 % (Beispiel: 1 Stunde mal 120 sind 120 Stunden, aus 8760 Jahresstunden = 1,37 %).

Kühe im Stall an der Kette

Zudem, wer sagt, besonders in den größeren Ställen mit vielen Kühen, dass jede einzelne davon ihren gesetzlich vorgeschriebenen Freigang erhält? Selbst wenn dann mal welche rausgelassen werden, könnte es nicht sein, dass dies immer dieselben – solche, die am leichtesten zu handhaben sind – bleiben? Und die, die vielleicht ein bisschen störisch beim Wiederanhängen wären, gar nie rauskommen? Wie gesagt, es gibt keinerlei Aufzeichnungsplicht und damit auch in Wahrheit keinerlei ernstzunehmende Kontrollorgane! Das ist ein Faktum, völlig nebensächlich, was dementgegen die Ama und die Bauernhof-Idyllen-Werbung auch immer versprechen mögen.

Auch zum Nachdenken: Selbst wenn nun sämtliche gestzlche Bestimmungen eingehalten werden, heißt es immer noch – Kettenhaltung an 275 Tagen 24/7 erlaubt! Und dass auf unabsehbare Zeit hinaus – wobei die Sache mit den Ausnahmegenehmigungen überhaupt erst 2030 fällt. Jene mit 9 Monaten Kettenhaft steht nicht einmal noch zur Diskussion…

Kühe im Stall an der Kette

Zurück zu besagtem Hof; ein weiteres Problem, welches nicht zum ersten Mal auftritt: Kälber in Einzelhaltung. Obwohl der Platz ausreichend wäre, obwohl andere Kälber wenigstens untereinander in Sicht- und manchmal auch in Berührungskontakt treten können, sind einzelne warum auch immer abgeschottet. Weil es grad so passt? Weil dort grad ein Flecken Beton frei ist, wo man dann einfach ein Iglu aufstellt? Fragen, die nach Antworten suchen. Besonders wohl, wenn sie ohnehin nicht zum ersten Mal besprochen worden sind…

Kühe im Stall an der Kette

Fotos: Diese Kälber verfügen über keinen vorgeschriebenen Sicht- oder Berührungskontakt!

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