Tauben in Jägerfallen – Beschwerde gegen Staatsanwalt!

Jetzt ist die Oberstaatsanwaltschaft am Zug!

Unsere Aufdeckung im Bezirk Braunau bezüglich des Fallenfanges mit Lebendködern hat hohe Wellen geschlagen. Die letzte Entwicklung, nach welcher die ermittlende Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, weil „die Tauben vielleicht von selbst in die Fallen gelangt waren“, erboste nicht nur uns. Im Gegenteil, sie führte zu einem großen Aufschrei. Und hat jetzt direkte Folgen – nachdem wir bereits eine schriftliche Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einlegten, diese sich aber als „nicht zuständig“ sieht, sind wir einen Schritt weiter gegangen – RespekTiere reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz ein; unter anderem liest man darin folgendes:

Verkauft man da die Menschen für dumm? Wundert man sich anhand eines solchen Falles dann noch, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz erschüttert ist? Jedenfalls, eine dreistere Darstellung eines Sachverhaltes haben wir noch nie gesehen, in all den Jahren unserer Arbeit. Wenn man schon derart arbeitet, dann dürfte man wenigstens ein bisschen Kreativität verlangen. In dieser Form aber ist das Ganze einfach nur lächerlich und darf so nicht stehen bleiben.Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Mag. XXX einzureichen.

Wir bitten um Bearbeitung und Aufklärung des völlig unglaubwürdig dargestellten Sachverhaltes!

Lebendköderfalle

Foto: Der rote Pfeil zeigt es: Die Taube ist eine Zauberkünstlerin, eine solche, die selbst Houdini vor Neid erblassen lassen würde! Sie hat es nach Meinung der Staatsanwaltschaft nämlich tatsächlich geschafft, von selbst in die Falle zu kommen, sich dabei Ihr Essen und Wasser mitzubringen und dann auch noch das Ganze von außen mit einem Splint abzusichern! Jedenfalls, eine glaubwürdige Darstellung?

Wie sehr das Thema aufregt, beweisen auch die enorme Anzahl von Leserbreifen zu den jeweiligen Zeitungsartikeln. Hier möchten wir Euch zwei besonders interessante weiterleiten!

Welch offensichtlich befremdende Aussage und Sichtweise des leitenden Staatsanwaltes von Ried im Innkreis. Wieso gibt er diese Angelegenheit wegen möglicher Befangenheit nicht einfach ab – gerade als leidenschaftlicher Jäger.
Das man mit diesen Fallen der Rattenplage Herr werden will, erscheint mir unglaubwürdig.
Was ist mit der Gefährdung für die Öffentlichkeit, bes. für unsere Kinder, weil die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung dieser gefährlichen Fallen fehlte?
Was ist weil an diesem Standort rechtlich betrachtet überhaupt KEINE derartigen Fallen wegen Nähe öffentlicher Weg aufgestellt werden dürfen?
Lt  Auskunft der oberösterreichischen Landesregierung und deren FACHLICH zuständigen Juristin dürfen Fallen mit LEBENDEN TIEREN ALS KÖDER NICHT aufgestellt werden, da gibt es keine Ausnahmegenehmigung.
Es hat offensichtlich niemand die Freilassung dieser Tauben dokumentiert und deren Tierleid zählt wohl nichts? Denn wie auf einem Foto von den Tierschützern öffentlich gezeigt, erkennt man wie der mutmaßliche Fallensteller mit seinem Traktor beide Fallen mit den sich immer noch darin befindlichen Tauben abtransportiert,  offensichtlich zu sich nach Hause.
Sarkastisch betrachtet muss es sich hier um HANDWERKLICH sehr begabte Tauben handeln – wenn ich mir die Käfig Fotos so ansehe – wo sie sich über ihr neu gefundenes zu Hause freuen, sich mit Mais und Wasserbehälter eingerichtet haben und damit es ihnen kein anderes Tier streitig macht > haben sie sich innen sitzend fest von aussen (lt. Foto Habichtsfalle den Aus- bzw. Eingang mit einem Splint selbst verschlossen) eingesperrt.
A.  aus Braunau 
Lebendköderfalle

Foto: Nach Meinung der Staatsanwaltschaft Ried handelt es sich hier offenbar um eine Rattenfalle… und auch in diese sind die Tauben offensichtlich von selbst hineingekrochen. Erneut, glaubhaft? Entscheiden Sie!

Lebendköderfalle
Lebendköderfalle

Fotos: Diese schwere Schublade links haben die Tauben also, nachdem sie hineingeflogen sind, auch wieder selbst zugeschoben. Und im Bild oben, den Gitterkorb gespannt, nachdem sie sich in der Falle verbarrikadiert hat… Zudem: Auch hier ist das Thema „Rattenfalle“ ein zugegeben seltsames; könnte die sich nicht durch die Stricke des Fallkorbes einfach durchbeißen? Aber wahrscheinlich stehen nur wir auf der Leitung, wo es doch so offensichtlich ist!

Die Beamten konnten nicht klären wer die Tauben eingesperrt hat, das genügt und damit ist alles in Ordnung?
Niemand hat offensichtlich die Freilassung dieser Tauben dokumentiert und deren Tierleid zählt wohl nichts? Wie auf einem Foto von den Tierschützern öffentlich gezeigt, erkennt man wie der mutmaßliche Fallensteller mit seinem Traktor beide Fallen mit den sich immer noch darin befindlichen Tauben abtransportiert,  offensichtlich zu sich nach Hause.
Wenn man nur Ratten fangen will, wieso verwendet man dann eine Habichtsfalle? Gibt es mittlerweile auch FLIEGENDE RATTEN?
Weil der Fangkorb befindet sich OBERHALB der Falle und NICHT unten wo dieTaube eingesperrt sitzt.
Nur eine Frage (keine Anschuldigung): Hat der leitende Staatsanwalt von Ried im Innkreis vielleicht diese Fotos zuwenig betrachtet, oder ist er möglicherweise als Jäger hier befangen? 
Denn darauf erkennt man, dass der Anlockkorb – wo die lebende Taube drin sitzt – offensichtlich mit einem Splint von aussen verschlossen ist. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass die Taube nicht einfach so da hineinspaziert ist, zumindest dass man das genauer hätte überprüfen sollen.
Zur Falle im Wald: sie ist meines Erachtens auch KEINE typische Rattenfalle, denn diese sind wesentlich kleiner.
 L. Maria aus Neumarkt
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