Husky-Prozess – heute!

Heute ist er also, der große Tag! Wir finden uns im Landesgericht Krems wieder, um dort die so unwürdige Farce rund um den Freikauf eines Husky-Rüden im letzten Jahr weiter zu verhandeln. Fest steht für die Angeklagten: Alles andere als ein glatter Freispruch wäre, nennen wir es beim Namen, ein Justiz-Skandal schlechthin!

Knalleffekt im Prozess unterstuetzt von Madeleine Petrovic

Foto: beim ersten Prozesstermin im November durften wir uns über die unverzichtbare Unterstützung des Tierschutz Austria, im Bild Dr.in Michaela Lehner und MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, freuen!

Warum? Im November 2021 endete der damalige Prozesstag nach über fünf Stunden mit einer Vertagung. Ein Gutachten sollte für einen neuerlichen Termin angefertigt werden.

Die Sachverständige, Dr. ved. med. Silvia Jordan, wurde also mit einer Expertise beauftragt. Nun liegt besagtes Schriftstück vor. Was lesen wir darin?

LRCA2180

Laut dem Aufnahmeprotokoll jenes Tierheimes, wo wir Bello an jenem Tag seiner Befreiung hingebracht hatten, wurde ‚Merlin‘ (so der Name, welchen die ‚Zuchtstätte‘ dem Hund gegeben hatte) dort am 19. 07. 2021 – also am Tage des Freikaufes – übernommen. Er wog damals 17 kg bei einer Widerristhöhe von 60 cm (wo er laut FCI-Standard rund 28 kg schwer sein sollte, Anmerkung), hatte noch Sommerfellfetzen am Körper und litt unter Durchfall. Flöhe waren mit freiem Auge sichtbar, der Hund zeigte ausserdem Juckreiz und Flohkot am ganzen Körper. Aufgrund des Durchfalles wurde ein Test auf Giardia gemacht, dieser war positiv.

Merlin strahlte zu diesem Zeitpunkt große Unsicherheit aus und zeigte ein in sich gekehrtes Wesen, ging nicht auf Menschen zu.

Breaking News im Hundebefreierprozess

Foto: unter diesen exorbitanten Verhältnissen musste der arme Bello/Merlin sein Leben verbringen…

Er nahm zu diesem Zeitpunkt Hundefutter nur mässig an, obwohl er sehr abgemagert und hungrig wirkte. Ein solches Verhalten lässt den Schluss zu, dass er zuvor nicht mit Hundefutter gefüttert worden war, dies allerdings ist eine Vermutung der Sachverständigen.

Merlin hatte offensichtlich keine Hoden im Hodensack. Um festzustellen, ob er kastriert war oder beidseitiger Kryptorchismus vorlag, wurde am 19.11.2021 das Anti Müller Hormon ermittelt, der Wert lag bei 0,3 pmol pro Liter; somit ist der Hund als kastriert zu beurteilen. Weiters wurde bei dieser Blutuntersuchnung auch der Testosteronwert ermittelt, auch der lag im Bereich eines kastrierten Tieres‘ (Originalauszug).

Paukenschlag im Prozess gegen uns - Tierschutz darf nicht...

Es folgen nun einige Seiten mit Erklärungen, wo zum Beispiel auch die Behauptung des Züchters, zusätzlich wäre ‚Bello‘ noch ein Therapiehund (was den Preis bei einem Schuldspruch unsererseits für die dann wohl unweigerlich folgenden ‚Ausgleichszahlungen‘ natürlich nochmals stark erhöht hätte), sowas von widerlegte.  Aufgrund einiger Wesensauffälligkeiten wird der offizielle Wert Bello’s schließlich mit ‚Null Euro‘ angegeben! MIT NULL EURO!!!

Anmerkung: bitte verzeihen Sie uns, wenn wir im Zusammenhang mit Bello vom ‚Wert‘ sprechen, welcher dann  nur in Euros wiedergegeben wird. Natürlich ist jeder Hund für sich unbezahlbar. Hier geht es aber um gesetzliche Richtlinien, und solche sind nun mal leider immer mit einem Preisschild versehen…

Heute Prozesstag - alles andere als ein glatter Freispruch wäre ein riesen Skandal!

Abschlussbericht: Merlin/Bello war am 19. 07. 2021 hochgradig abgemagert und von Parasiten befallen. Es gibt keinen medizinischen Nachweis, dass er langfristig an der Kette gehalten wurde. Das Tier war am 19.11. 2021 kastriert, es ist sehr wahrscheinlich, dass er zu diesem Zeitpunkt schon länger als 3 Monate kastriert gewesen ist. Ein genauer Zeitpunkt kann medizinisch nicht festgestellt werden.

Der Hund ist zu diesem Zeitpunkt wertlos, da die medizinische Versorgung sehr aufwendig ist, und es für ausgewachsene Hunde ohne Ausbildungs- oder Zuchtwert keinen Markt gibt.

Dr. Bernd Haberditzel, der unentbehrlichste, unvergleichlichste Tierrechtsanwalt der österreichischen Tierrechtsgeschichte, meint dazu: Wesentlich ist die Festsetzung des objektiven Wertes mit 0 (Seite 7). Damit scheidet das Delikt der Erpressung aus, weil die Fam. xxx nicht am Vermögen geschädigt wurden. Das bestätigt auch die StAin auf Seite 71 des Protokolles: „Die Einholung des Gutachtens dient zum Beweis dafür, dass der Hund einen Wert von zumindest EUR 1.600.- bis EUR 1.800.- hatte und damit eine objektive Bereicherung und auch der entsprechenden Vorsatz bei den Angeklagten gegeben war.“ M.E. hätte die StAin die Pflicht, gem. § 227(1) StPO von der Anklage zurückzutreten, worauf das Gericht das Verfahren mit Beschluss einzustellen hätte. Eine Aufrechterhaltung der Anklage gegen die eigene Überzeugung scheint mir bedenklich.

Was bedeutet all dies für uns: Ich denke, wir dürfen jetzt erst einmal durchatmen! Aber dann, dann kann es wohl nur einen ’nächsten Schritt‘ geben: Justizia, beende diese unwürdige Farce gegen den Tierschutz! Alles andere als der glatteste der glatten Freisprüche samt Übernahme der extremen Anwaltskosten, gepaart mit einer ehrlichen Entschuldigung der Staatsanwaltschaft – die hier ohne jede Frage unfassbar überzogen agierte – wäre nur noch ein zusätzlicher Skandal! Und ein endgültiges Abrutschen ins gänzlich Absurde!

Also, bitte Daumen halten, Bericht von der Verhandlung folgt in Kürze!!!

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