Knalleffekt – Verhandlung vertagt!

So fanden wir uns gestern also wieder, in einem echten Schauprozess am Kremser Landesgericht, angeklagt wegen Erpressung (!!!) und Hehlerei (!!!)! Warum? Weil wir einen Kettenhund aus seiner Hölle befreit haben, inklusive Kaufvertrag und Videoaufzeichnung der Hundeübergabe! Dennoch ermittelte die Staatsanwaltschaft schon kurz nach der Übergabe gegen uns, sie führte sogar eine Hausdurchsuchung (aufgrund des Nummernschildes am Auto mutmaßte man den Aufenthaltsort des Hundes Bello) bei der Mitstreiterin durch.
Wie wichtig die Angelegenheit überhaupt nur sein konnte, zeigt bereits der Strafrahmen: es besteht eine Strafandrohung von bis zu 5 Jahre Haft im Falle der Erpressung, bis zu 3 Jahre für die Hehlerei!!! In unserer Sache muss alleine der Wortlaut eine echte Farce sein, mehr gibt es dazu nicht zu sagen!
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Nach einer wahren Marathonsitzung von nahezu 5 Stunden wurde die Verhandlung gegen Betty, Susanne und Tom schließlich vertagt; Fakt ist aber, die Darstellung des ‚wertvollen Deckrüdens‘, so wie bis hierhin in sämtlichen Anklageschrift ausgeführt, hat sich inzwischen als völlig haltlos erwiesen. Warum? Weil wir im Zuge des langen Nachmittags im Saal eine echte Bombe platzen ließen! Nämlich, dass nach einem unanfechtbaren ärztlichen Attest bei besagtem Hund namens ‚Bello‘ gar keine Hoden auffindbar sind! Wichtig ist diese Feststellung deswegen, weil nun der Verdacht nahe liegt, dass es sich bei ihm um einen kryptorchiden Rüden handelt, wo also die Hoden nicht ’nach unten‘ gerutscht‘, sondern im Bauchraum steckengeblieben und auch mit Ultraschall nicht auffindbar sind. Schwarz auf Weiß bestätigt jenes Gutachten also unverrückbar, dass der Husky von Klägerseite anders dargestellt wurde, als er es tatsächlich ist. In beiden Fällen, ob nun kastriert oder ‚kryptorchid‘, beweißt das Schriftstück eindeutig, dass Bello zu jeder Zeit zur Zucht weder geeignet war noch ist. Warum dies in dem inzwischen über alle Grenzen entarteten Fall so bedeutend scheint? Weil die Vorwürfe ‚Erpressung‘ und ‚Hehlerei‘ natürlich einem Bereicherungsvorsatz unterliegen – ein Kartenhaus, welches alleine dann zusammenbrechen muss, wenn der finanzielle Wert des von uns völlig rechtmäßig erworbenen Tieres ein demnach unbedeutender ist…
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Foto: wie immer bei solchen Verhandlungen wollten wir Euch auch heute wieder einen ‚zweifelnden Blick‘ vor dem Gerichtsgang und einen hoffentlich hoch erfreuten ‚danach‘ präsentieren – leider ist es beim (vorerst) ‚zweifelnden‘ geblieben… Der Fall, wir wiederholen uns, ist umso unfassbarer, da wir mit einer solchen – nein, besser, überhaupt nur mit einer – Anklage zu keiner Sekunde gerechnet hatten und bis zum heutigen Tage geschockt darüber zurückgeblieben sind, dass tatsächlich eine solche Sitzung stattzufinden hat…
Zur Erklärung:
Finden sich Bauchhoden, so liegt ein sogenannter „Kryptorchismus“ vor – somit kann und darf der Hund niemals zur Zucht verwendet werden. Der Hodenabstieg ist normalerweise mit 8 Wochen abgeschlossen – nur in Ausnahmefällen dauert es länger. Sind also nach 8 Wochen nicht alle beide Hoden im Hodensack, spricht man bereits von Kryptorchismus – dieser ist vererbbar, weshalb kryptorchide Rüden nicht zur Zucht eingesetzt werden dürfen. Der im Bauch verbliebende Hoden hat ein hohes Tumorrisiko (bösartig) mit hoher Metastasierungsrate – auch schon bei jungen Hunden. Auch kann er sich drehen und abschnüren und wird somit zum chirurgischen Notfall. Sollte sich bei ‚unserem‘ Husky Kryptorchismus herausstellen, so ändert sich das Täter-Opfer-Profil im selben Moment, denn dann muss davon ausgegangen werden, dass dem Züchter bereits mit der Weitervergabe des Hundes an den Halter  ein Betrugsverdacht angelastet werden muss.
Außerdem, so zumindest unserer Ansicht nach, konnte im Zuge von 5 Stunden gefüllt mit Aussagen hoffentlich zweifelsfrei belegt werden, dass der Hund natürlich nicht gewinnbringend verkauft worden ist – was, wie oben bereits erwähnt, aber die Grundlage für die Erpressung und die Hehlerei wäre – sondern vielmehr unter der Aufbringung persönlicher finanzieller Mittel in eine Tierschutzinstitution übergeben wurde. Weiters verstrickten sich die ‚Geschädigten‘, Züchter wie ehemaliger Hundehalter, immer wieder in horrend widersprüchliche Angaben aller Art (z. B.: der Kaufpreis war mit 1 800 Euro angegeben; später relativierte man diesen, er hätte nur eine ‚Kaution‘ dargestellt, welche vom Züchter warum auch immer letztendlich wieder an den Halter rückerstattet wurde; ein anderes treffendes Beispiel – ob der Hund ständig an der Kette hing? Nein, nur zwischenzeitlich (was aber nebenbei ebenfalls ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und somit strafbar ist) und dann über einen kurzen Zeitraum hinweg; etwa bei Arbeiten rund ums Haus, wo das Tor geöffnet hätte werden müssen; wo er denn sonst sei, in der Nacht beispielsweise? Hundehalterin: im Haus. Nachfrage: Wo im Haus, in welchem Raum? Antwort: Im Badezimmer (da stellt sich ganz nebenbei erneut eine Frage, nämlich wie groß wäre denn dieses; denn für einen Hund verlangt das Tierschutzgesetz mindestens 15 Quadratmeter). Sehr zur allgemeinen Verwunderung bestätigte der Halter später zwar, dass Bello ins Haus durfte, aber dann stets im Vorraum untergebracht worden war…
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Foto: die wunderbaren Dr. Michaela Lehner (links) und MMag. Dr. Madeleine Petrovic vom Tierschutz Austria (www.tierschutz-austria.at) standen uns bei der Verhandlung mit Rat und Tat zur Seite. Wer solche FreundInnen hat, braucht FeindInnen, wie stark diese dann auch immer sein mögen, wahrlich nicht zu fürchten! 🙂 Herzlichen Dank, Ihr Lieben!!!
Außerdem, so zumindest unserer Ansicht nach, konnte hoffentlich zweifelsfrei belegt werden, dass der Hund nicht gewinnbringend verkauft worden ist – was, wie oben bereits erwähnt, aber die Grundlage für die Erpressung und die Hehlerei wäre – sondern vielmehr unter der Aufbringung persönlicher finanzieller Mittel in eine Tierschutzinstitution übergeben wurde. Weiters verstrickten sich die ‚Geschädigten‘, Züchter wie ehemaliger Hundehalter, immer wieder in horrende widersprüchliche Angaben aller Art (z. B.: der Kaufpreis war mit 1800 Euro angegeben; später relativierte man diesen, er hätte nur eine ‚Kaution‘ dargestellt, welche vom Züchter warum auch immer letztendlich wieder an den Halter rückerstattet wurde; ein anderes treffendes Beispiel – ob der Hund ständig an der Kette hing? Nein, nur zwischenzeitlich (was aber nebenbei ebenfalls ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und somit strafbar ist) und dann über einen kurzen Zeitraum hinweg; etwa bei Arbeiten rund ums Haus, wo das Tor geöffnet hätte werden müssen; wo er denn sonst sei, in der Nacht beispielsweise? Hundehalterin: im Haus. Nachfrage: wo im Haus, in welchem Raum? Antwort: im Badezimmer (da stellt sich erneut eine Frage, nämlich wie groß wäre denn dieses; den für einen Hund verlangt das Tierschutzgesetz mindestens 15 Quadratmeter). Sehr zur allgemeinen Verwunderung bestätigte der Halter später zwar, dass Bello ins Haus durfte, aber dann im Vorraum untergebracht worden war…
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Foto: der unglaublich nette Kameramann Moma von OE24 harrte mehr als 4 Stunden vor dem Gericht aus, um letztendlich doch noch einen Beitrag für die wunderbare OE24-Tierschutzsendung zu gestalten! Hier im Interview mit MMag. Dr. Petrovic!
Seltsam auch, dass in der ersten Einvernahme nach unserer Übernahme des Hundes der Halters bei dessen Niederschrift bei der Polizei kein Wort über Drohungen oder Nötigung unsererseits verlor; gut 10 Tage später jedoch, bei einer warumauchimmer neuerlichen Einvernahme durch die BeamtInnen, tauchten diese Vorwürfe plötzlich auf; man muss kein Prophet sein, um den Hintergrund zu erahnen – da gab es vielleicht Rücksprachen? Denn durch eine solche Verleumdung öffneten sich plötzlich für zwei Seiten Türen, welche eine letztendliche ‚Entschädigung‘ versprachen; und Geld stinkt anscheinend nicht, auch wenn man mit einem derartigen Vorgehen drei Unschuldige Menschen schwer belastet… (der finanzielle Wert des Bello stieg nun stetig; zuerst war von 1800 Euro die Rede, dann von 2500 bis 3000, letztlich von mehreren tausend Euros – plus natürlich zusätzliche Abfindungen, weil ja künftige Einkünfte durch eventuelle Welpenzeugungen wegfielen…). Ja, und auf einmal – welche Überraschung – war dann Bello’s ‚Herrchen‘ plötzlich gar nicht mehr der eigentliche ‚Besitzer‘, zumindest nicht der alleinige; denn durch eine Co-Owner-Übereinkunft gedeckt, war im selben Moment im rechtlichen Sinne der Züchter zum (Mit-)Besitzer mutiert! Und der somit nun ein 2. Geschädigter. Was die vermeintliche Schadenssumme natürlich sehr in die Höhe getrieben hätte.
Fassen wir zusammen: Es wurden also 1800 Euro an den Züchter bezahlt; diese, so die seltsame Version, wären nach einigen Monaten an den Halter zurückgegeben worden, denn die vielen Euros sie wären nur eine Art Kaution gewesen. An das erinnerte sich der Landwirt im Zuge der 2. Einvernahme plötzlich wieder, bei seiner ersten hatte er es noch vergessen zu erwähnen. Ob die 1800 Euro tatsächlich rückbezahlt wurden, wusste Bellos ‚Frauchen‘ allerdings nicht; ‚da müssen Sie meinen Mann fragen, darüber weiß ich nicht Bescheid‘. Für eine Bauernfamilie, die ganz offensichtlich nicht im Geld schwimmt, müssten aber andererseits 1800 Euro dann doch eine Menge Geld sein, ob haben oder nicht haben ist bestimmt ein riesen Unterschied. Und der wird doch ganz sicher auch besprochen werden, oder denkt das nur der Schelm???? Ist es also nachvollziehbar, dass Bello’s (Halb-)Herrchen so viel Geld zurückerhält, das aber kein Grund ist, es mit Frauchen zu besprechen? Was für ein Deal – ein ‚wetvoller Zuchtrüde‘, der plötzlich völlig gratis erworben wurde – und die ‚Bauernschläue‘ feiert diese Entwicklung nicht, nein, sie verliert darüber nicht einmal ein familieninternes Wort????
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Foto: Tom im Interview mit OE24, dahinter hält der so großartige und unvergleichliche Dr. Bernd Haberditzel, unser langjähriger Anwalt, das Transparent ‚Tierschutz darf nicht kriminalisiert werden!‘
Um nochmals auf den im Zuge der Verhandlung überstrapazierten Begriff ‚wertvoller Zuchtrüde‘ zurückzukommen: Fakt ist nämlich auch, dass besagte Zuchtstätte im Jahre 2016 nach einer Verurteilung der damaligen Züchterin, der Mutter des jetzigen, wegen Urkundenfälschung (Ahnentafeln) und Betrugs mit einer Sperre durch den ‚Österreichischen Kynologenverband‘ belegt worden war; ein zusätzlicher Umstand, der selbstredend höchste Zweifel an der Version aufkommen lässt… Nach der damaligen Urteilsverkündung, wie kann es anders sein, wurde der jetzt scharz befleckte Betrieb auf den Sohn überschrieben, seither ist zumindest offiziell jener der eigentliche Züchter…
Fazit: Jetzt sollen nochmals ärztliche Atteste zum Gesundheitszustand des Rüden angefertigt werden; unsere Behauptung, dass er sich bei der Übernahme in vernachlässigtem Zustand befunden hatte, von Parasiten geplagt, mit stumpfem, völlig verflilztem Fell, soll nochmals eingehend geprüft werden. Der von der Gegenseite aufgestellten Version, Bello sei kein ‚Kettenhund im eigentlichen Sinne‘ gewesen, wiederspricht auch ein inzwischen aufgetauchtes Foto, welches ihn – durch die Meta-Daten zweifelsfrei belegbar – einige Monate vor unserer Intervention in selber Lage zeigt, angekettet an ’seinem‘ Anhänger.All das, ohne irgendetwas vorweg nehmen zu wollen, kann doch nur einen glatten Freispruch für alle Beteiligten bedeuten.  Wir jedenfalls sehen der Folgeverhandlung sehr gelassen entgegen! Die Gerechtigkeit siegt am Ende vielleicht doch noch! Dem entgegen, wie die Erfahrung lehrt, ist die Hoffnung nur allzu oft ein gar mieser Verräter. Wir dürfen also weiter gespannt sein.
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